Mehr als 400 Präparate finden sich derzeit auf der Liste der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldeten Lieferengpässe. Auch wenn die Expert:innen kürzlich Entwarnung gaben, sind derzeit rund drei Millionen Versicherte von Lieferengpässen betroffen.
Das geht aus einer Auswertung das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) hervor, für die die vertragsärztlichen Arzneiverordnungsdaten für die Jahre 2022 bis 2024 herangezogen wurden. Im Vergleich zum Dezember vor zwei Jahren sind derzeit etwa halb so viele Patient:innen von Lieferengpässen betroffen: Während Apotheken Ende 2022 für rund sechs Millionen gesetzlich Versicherte – 24 Prozent aller Patient:innen mit mindestens einer Arzneimittelverordnung – die Nichtverfügbarkeit des nach Rabattvertrag abzugebenden Präparats dokumentierten, betreffen Lieferengpässe nun drei Millionen Versicherte.
Ende des dritten Quartals 2024 haben die mit der Sonder-PZN dokumentierten Engpässe laut dem ZI wieder das Niveau von Anfang 2022 erreicht. Das vor knapp 1,5 Jahren in Kraft getretene Arzneimittellieferengpass- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) sollte die Versorgungslage eigentlich stabilisieren. Doch die Wirkung verpufft dem ZI zufolge bisher. „Das ALBVVG hat keinen nachhaltigen Effekt“, heißt es vom Vorstandsvorsitzenden Dr. Dominik von Stillfried.
Lieferengpässe: ALBVVG „verpufft“
Während für manche von Lieferengpässen betroffene Arzneimittel ausreichend Alternativen zur Verfügung stehen würden, ist die Situation bei anderen dramatischer. So würden einige Engpässe die Versorgungslage der davon betroffenen Versicherten verschlechtern und außerdem zusätzlichen Aufwand verursachen, beispielsweise wenn eine Therapieumstellung notwendig wird. Als Beispiel nennt das ZI die Versorgungslage bei Arzneimitteln mit GLP-1-Rezeptor-Agonisten wie Semaglutid, die weiterhin „hoch angespannt“ sei.
Doch damit nicht genug: „Viele Lieferengpässe, etwa bei einzelnen Antibiotika oder Asthmasprays mit dem Wirkstoff Salbutamol, dauern monatelang an – ohne, dass die Politik interveniert“, kritisiert das ZI. So gebe es weiterhin eine zu geringe Anzahl an Wirkstoffherstellern. Daher wird das ALBVVG lediglich als „kleines Pflaster auf einige der Versorgungslücken“ bezeichnet. „Insgesamt scheint der öffentlich sichtbare Nutzen der gesetzlichen Maßnahme aber eher gering.“
Übrigens: Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, anstelle eines nicht lieferbaren Fertigarzneimittels eine wirkstoffgleiche Rezeptur oder eine andere Darreichungsform abzugeben. Weil sich die Versorgungslage vor allem bei Fiebersäften für Kinder jedoch wieder stabilisiert hat, griffen Apotheken zwischen Januar und Juli 2024 darauf in weniger als 1.400 Fällen zurück.
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