PTA-Reform: Jetzt sind die Länder dran
Heute hat der Bundestag zum PTA-Reformgesetz abgestimmt. Die Koalition konnte sich zuvor bereits in einigen Punkten auf einen Kompromiss einigen. Entsprechend wurde das Gesetz heute durchgewunken. Allerdings ist der Bundesrat das letzte Zünglein an der Waage, denn das Gesetz ist zustimmungspflichtig. Spielen die Länder nicht mit, droht ein Vermittlungsverfahren. Die Gefahr ist da, denn nicht alle Punkte, die die Länder auf der Agenda haben, sind auch im Gesetz zu finden.
Ausbildungsdauer
An der Ausbildungsdauer gab es nichts zu rütteln. Es bleibt bei 2,5 Jahren. Allerdings soll es acht Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluation zum Thema Ausbildungsdauer geben.
Kompetenzen
Hier könnte es schwierig werden. Denn Länder und Bundesgesundheitsministerium (BMG) sind sich nicht einig. Das BMG sieht eine Lockerung der Aufsichtspflicht als möglich, wenn PTA eine dreijährige Berufserfahrung vorweisen können und mindestens seit einem Jahr in der Apotheke tätig sind – vorausgesetzt, sie haben die staatliche Prüfung mit dem Gesamtergebnis „gut“ bestanden. Regelmäßige Fortbildungen sind ebenfalls verpflichtend. PTA mit schlechterem Abschluss müssen zwei Jahre Berufserfahrung mehr vorweisen und sind in ihren Kompetenzen limitiert. Parenteralia und das patientenindividuelle Blistern und Stellen von Arzneimitteln müssen weiterhin beaufsichtigt werden. Die Länder fordern zusätzlich eine Aufsicht für die Abgabe von Betäubungsmitteln und die Belieferung von sogenannten T-Rezepten.
Die Länder wollen eine Lockerung der Aufsichtspflicht und Ausweitung der Kompetenzen für alle PTA, unabhängig von der Note. Die Aufsicht kann entfallen, wenn der Apothekenleiter nach schriftlicher Anhörung der PTA Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten schriftlich oder elektronisch festgelegt hat.
Vergütung von Beginn an
Der Bundesrat hatte sich für eine Ausbildungsvergütung von Beginn an ausgesprochen. Nur dann könne der Beruf konkurrenzfähig bleiben. Die große Koalition hat den Punkt sowie die Schulgeldfreiheit nicht im Gesetz verankert. Dazu heißt es nur: „Das BMG wird entsprechend dem Koalitionsvertrag die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen neu ordnen und stärken und dafür ein Gesamtkonzept zusammen mit den Ländern erarbeiten. Neben Themen wie Schulgeldfreiheit und der Frage der Akademisierung werden auch das Thema Ausbildungsvergütung und damit einhergehende Finanzierungsfragen erörtert.“
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