Heute vor genau 52 Jahren wurde das „Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten“, kurz PTA-Berufsgesetz, in einer Koalition aus Union und SPD unter Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger verabschiedet. Sechs Tage später trat das Gesetz dann in Kraft. Ab 2023 greift endlich die PTA-Reform. Doch was ändert sich dadurch?
Bereits in den 50er Jahren wurde über einen neuen Apothekenberuf gesprochen, der Apotheker unterstützen sollte. Die Apothekenhelfer wurden damals vor allem in der Rezeptur eingesetzt. Gegen den Widerstand mancher Apotheker wurde im März 1968 das neue Berufsbild geschaffen. Das entsprechende Gesetz regelte sowohl die Tätigkeiten und Befugnisse von PTA als auch die Ausbildungsbedingungen.
Obwohl sich der PTA-Beruf im Vergleich zu damals deutlich gewandelt hat und heute neben der Rezeptur vor allem die Beratung im Handverkauf im Vordergrund steht, hat sich am Gesetz seit seinem Inkrafttreten vor 50 Jahren nichts geändert. Erst Mitte letzten Jahres konnten sich Reformbestrebungen nach langem Ringen durchsetzen. So wurde Ende 2019 das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten“, kurz PTA-Reformgesetz, verabschiedet, dass ab Januar 2023 greifen soll.
Was sieht das Gesetz zur PTA-Reform vor?
Insbesondere im Hinblick auf die steigende Verantwortung von PTA hat sich der Gesetzgeber auf eine Neuregelung der PTA-Ausbildung geeinigt. Hierfür war vor allem vonseiten der Länder sowie von der Adexa und dem Bundesverband Pharmazeutisch-technischer Assistent*innen eine Verlängerung der Ausbildungszeit auf drei Jahre angestrebt worden. Diese bleibt jedoch unverändert bei zwei Jahren schulischer Ausbildung sowie einem halben Praxisjahr in der Apotheke. Dennoch soll die Ausbildung künftig moderner und attraktiver für angehende PTA werden.
Die schulische Ausbildung umfasst insgesamt 2.600 Stunden. Dabei gibt es drei Themengebiete, die einen besonderen Stellenwert erhalten:
- 480 Stunden sind für „galenische Übungen“ vorgesehen.
- 320 Stunden behandeln „Arzneimittelkunde, einschließlich Informationen und Beratung sowie Beratung und Nutzung digitaler Technologien“
- 280 Stunden widmen sich „chemisch-pharmazeutischen Übungen“.
Außerdem werden nun Vornoten eingeführt, die zu 25 Prozent in die Gesamtnote der staatlichen Prüfung einfließen.
Goodbye Aufsichtspflicht? Weitere Punkte der Reform
Hauptziel der PTA-Reform ist es, die Kompetenzen von PTA zu stärken. Denn laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) dürfen PTA nur unter Aufsicht des Apothekers arbeiten. Dieser Passus bleibt zwar auch mit der Reform bestehen, kann jedoch unter bestimmten Bedingungen entfallen. Dazu zählen unter anderem eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Apotheke, eine mindestens mit „gut“ abgeschlossene staatliche Prüfung sowie regelmäßige Fortbildungszertifikate.
Allerdings muss der Apothekenleiter genau festhalten, bei welchen Tätigkeiten die Aufsichtspflicht wegfällt. Zudem kann die Pflicht nicht für alle Aufgaben entfallen, beispielsweise bei der Abgabe von Betäubungsmitteln. Hinzu kommt, dass der Apothekenleiter „sich im Rahmen einer mindestens einjährigen Berufstätigkeit des pharmazeutisch-technischen Assistenten in seinem Verantwortungsbereich vergewissert hat, dass der pharmazeutisch-technische Assistent die pharmazeutischen Tätigkeiten ohne Beaufsichtigung zuverlässig ausführen kann“, heißt es jetzt im PTA-Reformgesetz.
Übrigens: Zu Beginn des Jahres gab es weitere gute Nachrichten, denn das PTA-Gehalt wurde angehoben (mit Ausnahme von Sachsen). Auch die Ausbildungsvergütung für PTA-Schüler*innen hat sich erhöht.
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