Die Diskussion um die PTA-Reform geht in die nächste Runde. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll überarbeitet werden. Die Ausschüsse des Bundesrats fordern eine Verlängerung der Ausbildungsdauer, eine Vergütung von Beginn an und mehr Kompetenzen. Die Vorschläge der ABDA bleiben ungehört.
Der federführende Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik sowie der Ausschuss für Kulturfragen haben ihre Empfehlung für den Bundesrat abgegeben. Demnach soll der Bundesrat in seiner Sitzung am 11. Oktober wie folgt Stellung beziehen.
Mit mehr Attraktivität gegen den Fachkräftemangel
Soviel vorweg: Grundsätzlich werden Zweck und Ziel neuer Bundesvorgaben zum Berufsbild sowie der Ausbildung der PTA begrüßt. „Der Beruf soll attraktiver gestaltet sein. Auch einem Fachkräftemangel in Apotheken soll damit entgegengewirkt werden.“ Allerdings werde der vorgelegte Gesetzesentwurf den gestellten Ansprüchen nicht gerecht. Die Bitte lautet daher, den Gesetzesentwurf in weiteren Gesetzgebungsverfahren grundlegend zu überarbeiten.
Die Begründung: „Mit dem Gesetzentwurf soll den deutlich veränderten Aufgabenschwerpunkten von PTA in Apotheken Rechnung getragen werden, die auch Folge einer veränderten Personalstruktur bei pharmazeutischem Personal in öffentlichen und Krankenhausapotheken ist. [Auch dieses Ziel wird verfehlt].“
Theorie und Praxis im Wechsel
Eine Ausweitung der Kompetenzen ist aus Sicht der Ausschüsse erforderlich, um die Attraktivität des Berufes zu steigern. Möglich sei dies nur mit einer adäquaten, kompetenzorientierten Ausbildung von mindestens drei Jahren. Der Stundenumfang sollte mindestens 4.200 Stunden umfassen, aufgeteilt in mindestens 3.000 schulische Ausbildungsstunden und mindestens 1.200 praktische Ausbildungsstunden. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist entsprechend anzupassen. Gefordert wird zudem ein Wechsel der Abschnitte der schulischen und praktischen Ausbildung, wie es auch bei anderen Gesundheitsfachberufen der Fall ist.
Ausbildungsvergütung und kein Schulgeld
Eine Ausbildungsvergütung ist von Beginn an zu zahlen. Nur dann könne der Beruf konkurrenzfähig gegenüber anderen Gesundheitsberufen sein, argumentieren die Ausschüsse. „Dass dies nicht im Gesetzentwurf enthalten ist, ist insbesondere vor dem Hintergrund nicht nachvollziehbar, dass bei pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten, welche auch in der Apotheke zum Einsatz kommen, eine verzahnte Ausbildung mit Apotheken als Träger der praktischen Ausbildung inklusive der Zahlung einer durchgängigen Ausbildungsvergütung bereits erfolgreich umgesetzt wurde.“
Ohne Vergütung von Beginn an sei die Ausbildung auch absehbar nicht konkurrenzfähig und das Ziel des Fachkräftegewinns dürfte nicht erreicht werden. Allerdings bedürfe es einer Finanzierungsregelung, die im Gleichklang mit der Finanzierungsregelung in den anderen Gesundheitsfachberufen steht. Außerdem ist die Erhebung von Schulgeld auszuschließen. Die Ausschüsse fordern zur Steigerung der Attraktivität und der Sicherung des Fachkräftenachwuchses zwingend das Schulgeld für die PTA-Ausbildung abzuschaffen. Dass dies nicht im Zuge der PTA-Reform umgehend in Angriff genommen werde, sei eine „Attraktivitätssteigerung ad absurdum“.
Mehr Kompetenzen
Die Ausschüsse sprechen sich für eine Ausweitung der Kompetenzen für PTA aus. Allerdings ist eine Beaufsichtigung des Apothekers unerlässlich bei der Abgabe von Betäubungsmitteln, von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid und von Arzneimitteln, die nach § 73 Absatz 3 oder Absatz 3b des Arzneimittelgesetzes in den Geltungsbereich der Verordnung fallen. Außerdem soll die Pflicht der Beaufsichtigung auch für das patientenindividuelle Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln gelten.
Eine Kompetenzerweiterung müsse jedoch mit einer Anpassung und Erweiterung der Ausbildung einhergehen. „Ob die mit dem Gesetzentwurf vorgenommene Anpassung der Ausbildung ausreicht, um eine Kompetenzerweiterung zu begründen, ist zu bezweifeln, da zwar Ausbildungsinhalte angepasst, aber die Ausbildung nicht erweitert und auch nicht unter Berücksichtigung aktueller berufspädagogischer Entwicklung angepasst wurde.“ Dies erkläre, warum eine Ausweitung der Kompetenzen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. „Dies kann mit Blick auf die Weiterentwicklung und Attraktivitätssteigerung des PTA-Berufs und der Ausbildung nur ein erster Schritt sein.“ Die geplanten Regelungen scheinen aus Sicht der Ausschüsse wenig praktikabel. „So entstünde bei jedem Wechsel der Apotheke oder bei jedem Wechsel der Apothekenleitung eine einjährige Wartefrist, bis weitere Befugnisse übertragen werden können.“
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