Pseudoarztnummer bis 31. Dezember verlängert
Die Sonderreglungen zum Entlassmanagement wurden bis zum Ende der epidemischen Lage verlängert – derzeit bis zum 30. Juni 2021. In die nächste Runde geht auch die Pseudoarztnummer bei BtM- und T-Rezepten, die im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt werden. Bis zum 31. Dezember 2021 ist die Pseudoarztnummer gültig.
„Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich über eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist zur Nutzung der Pseudoarztnummer ‚4444444‘ plus Fachgruppencode im Entlassmanagement geeinigt“, teilt ein ABDA-Sprecher mit. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Pseudoarztnummer verlängert
Verankert ist die Regelung in den ergänzenden Bestimmungen zum Entlassmanagement gemäß § 31 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V. Dazu wurde eine Protokollnotiz vereinbart. Demnach ist die Pseudoarztnummer auf Rezepten von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln, die auf T-Rezepten zu verordnen sind, im Rahmen des Entlassmanagements ausnahmsweise bis Jahresende zulässig, wenn ein/e im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung angestellte/r und zur Verordnung von Arzneimitteln berechtigte/r Ärzt:in keine Krankenhausarztnummer und auch keine lebenslange Arztnummer besitzt.
Für Apotheken besteht keine Prüfpflicht. Gemäß Rahmenvertrag muss allerdings eine falsche oder fehlende Arztnummer korrigiert oder ergänzt werden. Apotheken dürfen also heilen und eine fehlende Arztnummer auf dem Entlassrezept ergänzen; entweder aus dem Arztstempel oder in Form der Pseudoarztnummer.
Auf dem Entlassrezept soll im Feld „Arzt-Nr.“ die Krankenhausarztnummer aufgedruckt werden. Weil Krankenhausärzt:innen eine solche Nummer nicht besaßen, wurde auf dem Entlassrezept als Übergangslösung die Pseudoarztnummer „4444444“ plus Fachgruppencode bei T- und BtM-Rezepten eingesetzt.
Eigentlich sollten inzwischen alle Krankenhausärzt:innen eine Krankenhausarztnummer besitzen. Das Verzeichnis nach § 293 Absatz 7 SGB V (Krankenhausarztnummernverzeichnis) listete laut Deutscher Krankenhausgesellschaft Anfang Juli letzten Jahres 179.692 (Krankenhaus-)Arzteinträge mit unterschiedlichen ANR.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Grippeimpfstoff 2025/26: Sanofi verlängert Bestellfrist
Seit Wochen wird zur Bestellung der Grippeimpfstoffe für die Saison 2025/26 aufgerufen, doch jetzt ist die Frist abgelaufen. Weil aber …
Bei Heuschnupfen Nasendusche?
Schon wieder läuft die Nase, wie ätzend! Das ist Alltag für alle, die von Heuschnupfen geplagt sind. Linderung ist da …
Jahresarbeitszeitkonto: Festgelegte Arbeitszeit entscheidend
Zum 1. August 2024 sind Änderungen in § 4 Bundesrahmentarifvertrag „Jahresarbeitszeitkonto“ in Kraft getreten. Demnach müssen Chef:innen die Arbeitsstunden nicht …