Privatgespräche in der Apotheke: Plaudern erlaubt?
Ein kleiner Plausch am Morgen vertreibt Kummer und Sorgen, oder? Zugegeben, Zeit, sich mit der/dem Lieblingskolleg:in auszutauschen, kann es eigentlich nie genug geben. Dabei geht es natürlich nicht nur um Berufliches. Doch sind Privatgespräche in der Apotheke erlaubt?
So viel vorweg: Das Reden können Apothekeninhaber:innen ihren Mitarbeitenden wohl schlecht verbieten, immerhin musst du ja Kund:innen beraten und dich auch mit dem Team regelmäßig austauschen, beispielsweise wenn Fragen aufkommen. Doch wie so oft gilt auch in Sachen Privatgespräche in der Apotheke: Der/die Chef:in hat das Weisungsrecht und kann gemäß § 106 Gewerbeordnung „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.“ Arbeitgebende können also festlegen, welches Verhalten ihre Angestellten am Arbeitsplatz an den Tag legen beziehungsweise unterlassen sollten.
Damit kann die Apothekenleitung Privatgespräche in der Apotheke während der Arbeitszeit verbieten. Immerhin kommst du in dieser Zeit deiner vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung nicht nach. Gegen eine kurze Unterhaltung, wenn am HV gerade nicht viel los ist, werden wohl die wenigsten Chef:innen etwas einzuwenden haben. Immerhin stärkt ein regelmäßiger Austausch den Teamzusammenhalt. Wird aus dem kurzen Smalltalk jedoch ein Dauergespräch, das auch deine Arbeit leiden lässt, ist Schluss mit lustig. Denn dadurch stören Plaudertaschen auch andere unbeteiligte Kolleg:innen. Wie eine Studie im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zeigt, zählen private Unterhaltungen zu den größten Störfaktoren am Arbeitsplatz. Sie beeinträchtigen die Leistung von ungewollten Zuhörer:innen um bis zu 30 Prozent.
Ausgiebige Gespräche sollten also besser in den Pausenraum sowie die Pausenzeit verlegt werden – oder ihr trefft euch nach Feierabend einfach privat, um einmal wieder richtig schön zu quatschen.
Ähnlich heikel wie die Frage nach Privatgesprächen in der Apotheke ist das Thema Kaffeepausen. Zugegeben, häufig wird sogar beides kombiniert. Doch Vorsicht: Verlässt du für eine Tasse Kaffee den HV, zählt dies zu Ruhepausen, „die nicht zur Arbeitszeit gehören und deshalb auch nicht vergütet werden müssen“, stellt die IG Metall klar. Mehr noch: Ein gesetzlicher Anspruch auf Kaffeepausen besteht genauso wenig wie auf Raucherpausen.
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