Eigentlich ist die elektronische Verordnung von Hilfsmitteln erst Mitte 2027 geplant. Doch schon jetzt können Versicherte einiger Krankenkassen eine E-Verordnung erhalten. Möglich macht dies ein gemeinsames Innovationsprojekt.
Auf Wunsch können Versicherte der AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, Hanseatischen Krankenkasse (HEK), IKK classic und Techniker Krankenkasse (TK) eine E-Verordnung über Hilfsmittel direkt auf das Smartphone erhalten. Damit ist es möglich, die Verordnung an einen Hilfsmittelanbieter weiterzugeben. Außerdem erfolgen Genehmigung durch die Krankenkasse und Abrechnung mit der Kasse voll digital. Ärzt:innen und Hilfsmittelanbieter können an dem Innovationsprojekt teilnehmen. Wollen Versicherte die E-Verordnung nutzen, stehen die entsprechenden Apps der Kassen zur Verfügung.
Premiere feiert das Projekt mit der E-Verordnung von orthopädischen Hilfsmitteln und Hilfsmitteln der Reha-Technik wie Bandagen, Einlagen oder Gehhilfen. Weitere Produktgruppen sollen folgen.
„Das gemeinsam von sieben Kassen entwickelte Verfahren ist ein weiterer Baustein zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Drei Jahre vor der gesetzlich vorgesehenen Umstellung von Papier- auf elektronische Verordnungen können wir unseren Versicherten schon heute diesen digitalen Verordnungsprozess für Hilfsmittel anbieten“, sagt der Barmer-Vorstandsvorsitzende Professor Dr. Christoph Straub.
Perspektivisch können mehr als 34 Millionen Versicherte der sieben Kassen auf Wunsch frühzeitig von den Vorteilen der elektronischen Verordnung profitieren. Das sind fast die Hälfte aller gesetzlich Versicherten. Das Projekt soll zugleich eine praxiserprobte Blaupause für die Einführung der verpflichtenden E-Verordnung für Hilfsmittel liefern, die für Mitte 2027 geplant ist.
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