Künftig können Kund:innen in den Apotheken vor Ort pharmazeutische Dienstleistungen erhalten, die von den Kassen bezahlt werden. Das Leistungsportfolio umfasst fünf Angebote, die abgerechnet werden können – zwei pharmazeutische Dienstleistungen können auch von PTA erbracht werden.
Das 2020 in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) bildet die rechtliche Grundlage der pharmazeutischen Dienstleistungen. Jetzt steht fest, welche Angebote vergütet werden, wer sie durchführen darf und welche Patient:innen pharmazeutische Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Das sind zum einen Versicherte, die fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen, onkologische Patient:innen, die eine neue orale Antitumortherapie erhalten sowie Personen, die nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen, Bluthochdruckpatient:innen mit ärztlicher Diagnose, die mit Blutdrucksenkern behandelt werden und Personen, die gegen eine Atemwegserkrankung Medikamente zum Inhalieren erhalten.
Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
Die pharmazeutische Dienstleistung können Versicherte mit mindestens fünf Arzneimitteln in Dauertherapie in Anspruch nehmen, und zwar in der Regel einmal im Jahr – es sei denn, die Patient:innen werden auf andere Arzneimittel umgestellt. Zur erweiterten Medikationsberatung berechtigt sind Apotheker:innen, die eine entsprechende Fortbildung absolviert haben. Honoriert wird die Leistung mit 90 Euro netto.
Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
Patient:innen, die nach Organtransplantation mit Immunsuppressiva behandelt werden, können von Apotheker:innen mit entsprechender Fortbildung individuell beraten werden. Möglich soll dies in den ersten sechs Monaten nach der Transplantation sein. Die Leistung wird mit 90 Euro netto vergütet. Für das Folgegespräch können 17,55 Euro netto abgerechnet werden.
Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie
Patient:innen, die orale Antitumortherapeutika einnehmen, können von Apotheker:innen mit entsprechender Fortbildung beraten werden. Die pharmazeutische Dienstleistung wird mit 90 Euro netto honoriert, für das Folgegespräch können 17,55 Euro netto abgerechnet werden.
PTA können zwei der fünf festgelegten pharmazeutischen Dienstleistungen erbringen.
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
Patient:innen mit Bluthochdruck, die mit einem Antihypertensivum behandelt werden, haben Anspruch. Die pharmazeutische Dienstleistung soll mit 11,20 Euro vergütet werden und beinhaltet das Blutdruckmessen – genau drei Messungen im Abstand von je zwei Minuten. Dabei wird der Mittelwert aus der zweiten und dritten Messung gebildet und dokumentiert. Anspruchsberechtigte können die Dienstleistung alle zwölf Monate wahrnehmen. Werden Patient:innen in ihrer Medikation umgestellt, kann die Leistung auch vor Ablauf der Frist erbracht werden.
Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik
Patient:innen ab einem Alter von sechs Jahren, die Inhalativa verordnet bekommen, können die pharmazeutische Dienstleistung in Anspruch nehmen – da PTA zum pharmazeutischen Personal gehören, dürfen sie die Leistung übernehmen und die Versicherten in die Handhabung und Anwendung des neuen Inhalators einweisen. Die Vergütung beträgt 20 Euro netto.
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