150 Millionen Euro stehen für die pharmazeutischen Dienstleistungen zur Verfügung. Insgesamt fünf Services werden von den Kassen übernommen. Doch nicht für jede Dienstleistung gilt die gleiche Priorisierung in puncto Bezahlung, wenn der zur Verfügung stehende Ausschüttungsbetrag überschritten wird.
Das 2020 in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) bildet die rechtliche Grundlage der pharmazeutischen Dienstleistungen. Inzwischen steht fest, welche Angebote vergütet werden, wer sie durchführen darf und welche Patient:innen pharmazeutische Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Doch wie wird das Geld verteilt?
Die Gesamtsumme von 150 Millionen Euro soll quartalsweise aufgeteilt werden. Laut Nacht- und Notdienstfonds berechnet sich der Ausschüttungsbetrag pro Quartal aus der Anzahl der abgegebenen Rx-Medikamente multipliziert mit 20 Cent.
Ein Beispiel. Im Quartal 2022 wurden 181.674.856 Rx-Packungen umgesetzt. Somit ergibt sich ein Ausschüttungsbetrag von rund 36,3 Millionen Euro für die pharmazeutischen Dienstleistungen für das Quartal. Weil in Q1 aber keine pharmazeutischen Dienstleistungen erbracht wurden, wird der Ausschüttungsbetrag auf das zweite Quartal übertragen.
Und wenn das Geld nicht reicht? Was, wenn die Summe der Abrechnungspreise der von allen öffentlichen Apotheken quartalsweise zur Abrechnung eingereichten pharmazeutischen Dienstleistungen den zur Verfügung stehenden Ausschüttungsbetrag überschreitet? Dann greift die Priorisierung.
- Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
- 90,00 Euro netto.
- Die Dienstleistung erhält die erste zur Auszahlung anstehende Priorität.
- Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
- 90,00 Euro netto
- „Erneute auf die ambulante immunsuppressive Therapie zugeschnit-tene Beratung in Form eines semistrukturierten Gesprächs (zwei bis sechs Monate nach Medikationsmanagement)“ 17,55 Euro netto.
- Die Dienstleistungen erhalten die erste zur Auszahlung anstehende Priorität.
- Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie
- 90,00 Euro netto
- „Erneute auf die ambulante orale Antitumortherapie zugeschnittene Beratung in Form eines semistrukturierten Gesprächs (zwei bis sechs Monate nach Medikationsmanagement)“ 17,55 Euro netto.
- Die Dienstleistungen erhalten die erste zur Auszahlung anstehende Priorität.
- Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
- 20,00 Euro netto
- Die Dienstleistung erhält die zweite zur Auszahlung anstehende Priorität.
- Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
- 11,20 Euro netto
- Die Dienstleistung erhält die dritte zur Auszahlung anstehende Priorität.
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