Weil die Preise bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch nach wie vor schwanken, müssen Apotheken weiterhin nicht die Vertragspreise abrechnen. Die Ausnahmeregelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022.
Zum Jahreswechsel ist der Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Desinfektionsmittel, Handschuhe, Betteinlagen und Co. – von 60 Euro auf 40 Euro gesunken. Die zeitlich befristete Erhöhung des Maximalbetrages war aufgrund des Preisanstieges der betroffenen Produkte während der Pandemie nötig und darin begründet. Außerdem waren die Pflegekassen bis zum 31. Dezember 2021 ermächtigt, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel auch oberhalb der geltenden Vertragspreise zu bewilligen – Apotheken konnten demnach auch oberhalb der Vertragspreise abrechnen.
Jetzt gibt es in puncto Abrechnung eine Rolle rückwärts. Zwar wird der monatliche Maximalbetrag nicht erneut angehoben. „Uns liegen keine Informationen vor, dass der nunmehr geltende Höchstbetrag wieder angehoben werden soll“, teilte der GKV-Spitzenverband vor kurzem mit. Aber Apotheken können wieder abweichend von den Vertragspreisen abrechnen.
„Aufgrund der pandemiebedingt weiterhin zu verzeichnenden Preisschwankungen und -differenzen bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln erklärt der GKV-Spitzenverband als Vertragspartner der Leistungserbringer, dass die Vertragspreise rückwirkend ab 1. Januar 2022 bis zum 31. März 2022 weiterhin nicht angewendet werden müssen.“ Laut GKV hätten mehrere Leistungserbringer bereits signalisiert, auf Basis der Preisflexibilisierung eine bedarfsgerechte Versorgung im Rahmen des geltenden Höchstbetrages von 40 Euro sicherstellen zu können.
Unabhängig von der neu getroffenen Regelung, stellen partikelfiltrierende Halbmasken eine Ausnahme dar, denn Vertragspreise existieren für FFP2-Masken nicht. Darum habe die Abrechnung zu „marktüblichen Preisen“ zu erfolgen. „Unter den Vertragspreis für Schutzmasken fallen allein einfache medizinische Masken“, heißt es vom GKV-Spitzenverband.
Der GKV-Spitzenverband hatte aufgrund der steigenden Corona-Inzidenzzahlen vorgeschlagen, die Anhebung des Höchstbetrags für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auf 60 Euro auch über den 31. Dezember 2021 hinaus aufrechtzuerhalten.
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