26 Millionen Grippeimpfstoffe sollen in diesem Herbst zur Verfügung stehen. Doch schon jetzt werden Stimmen laut, dass das nicht genug sei und in einigen Regionen bereits Engpässe zu verzeichnen seien, wie beispielsweise in Schleswig-Holstein. Apotheken sollen nun das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) informieren, wenn ein Engpassan Grippeimpfstoff vermutet wird.
Der richtige Zeitpunkt für die jährliche Grippeschutzimpfung ist im Oktober und November. Doch schon zu Beginn der Impfsaison könnte die Vakzine knapp werden. Erste Meldungen kommen aus dem Norden – genauer aus Schleswig-Holstein. Hier meldete die Apothekerkammer am Wochenende, dass momentan mehr als 600 Apotheken keinen Impfstoff mehr vorrätig hätten.
Grippeimpfstoffe: Apotheken sollen Engpass melden
Jetzt ruft das PEI die Apotheken zur Online-Meldung auf, wenn Grippeimpfstoff nicht bezogen werden könne und ein Engpass vermutet werde. Das Meldeformular ist unter www.pei.de/lieferengpaesse-verbrauchermeldung zu finden.
Die Meldungen sollen dabei helfen, die regionale Versorgungslage zu beurteilen. Außerdem diene die Meldung an das PEI der Informationsvermittlung, um Maßnahmen zur Abhilfe einleiten zu können. Laut PEI könne eine erhöhte Nachfrage zu Beginn der Impfsaison gegebenenfalls zu zeitlich begrenzten, lokalen oder regionalen Engpässen führen.
„Ein lokal beobachteter Engpass bei Grippeimpfstoffen ist nicht unmittelbar mit einem Versorgungsengpass gleichzusetzen“, so das PEI.
Grippeimpfstoffe werden reichen
„Auf Basis des Impfverhaltens der Bevölkerung in den vergangenen Jahren und der für diese Saison erwarteten höheren Anzahl von Impfstoffdosen im Vergleich zu den Vorjahren ist aus derzeitiger Sicht des Paul-Ehrlich-Instituts damit zu rechnen, dass die Grippeimpfstoffe für die Saison 2020/21 ausreichen werden.“ Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten aber auch gezeigt, dass die jeweils verfügbaren Impfstoffgesamtmengen nicht vollständig in der entsprechenden Saison verbraucht würden.
Sollte es dennoch zu einem Mangel kommen, könne vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Versorgungsmangel nach § 79 Abs. 5 Arzneimittelgesetz erklärt werden. Dann stünden auch Importe von Impfstoffdosen aus dem Ausland ohne größere Hindernisse zur Verfügung.
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