Wer sich nicht nur private Pakete in die Apotheke liefern lässt, sondern diese auf Kosten der Apotheke verschickt, riskiert eine fristlose Kündigung, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Rheinland-Pfalz zeigt. Eine Angestellte wurde nach 19 Jahren fristlos gekündigt, weil sie Pakete auf Firmenkosten verschickt hat.
In der Apotheke gibt es meist eine Portokasse und es gilt das Motto: Porto rein, Briefmarke raus. Geht alles seinen Lauf, gibt es in der Regel auch keine Probleme. Wer allerdings nur eine Briefmarke rausnimmt, ohne das entsprechende Porto zu entrichten, muss mit Konsequenzen rechnen – so geschehen vor einigen Jahren.
Fristlose Kündigung nach 19 Jahren
Was war passiert? Eine 63-jährige Angestellte, die bereits seit 19 Jahren im Unternehmen tätig und für die Abwicklung des Postverkehrs zuständig war, hatte private Pakete nach Italien verschickt. Insgesamt waren es zwölf Pakete, für die ein Porto von 170 Euro auf Arbeitgeberkosten angefallen ist. Als die Sache aufflog, wurde der Angestellten fristlos sowie hilfsweise ordentlich gekündigt – eine Abmahnung wurde nicht ausgesprochen.
Pakete auf Firmenkosten verschickt: Kündigung gerechtfertigt
Die Angestellte klagte und sah die fristlose Kündigung als unverhältnismäßig an, schließlich habe sie zu keinem Zeitpunkt versucht, die privaten Paketsendungen – enthalten waren medizinische Produkte für den an Morbus Hirschsprung erkrankten Enkelsohn – zu verheimlichen. Zudem hätten mehrere Mitarbeiter:innen (drei Azubis und ein Lagerarbeiter) von ihrer Vorgehensweise positive Kenntnis gehabt. Und auch auf den Rechnungen, die der Arbeitgeber vom Paketdienstleister erhalten habe, seien die betreffenden Paketsendungen gesondert ausgewiesen gewesen. Folglich sei die Angestellte davon ausgegangen, dass dem Arbeitgeber ihre Vorgehensweise von Anfang an bekannt gewesen sei und dass dieser die privaten Paketsendungen nach Italien dulde.
„Die fristlose Kündigung erweist sich wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes […] sowie in Ermangelung sonstiger Unwirksamkeitsgründe als rechtswirksam“, urteilte das Gericht.
Schwere Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten
Die fristlose Kündigung sei gerechtfertigt. Zudem bedarf es keiner vorherigen Abmahnung. Das Versenden privater Paketpost auf Firmenkosten stelle eine schwere Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dar. Ein solches Verhalten verstoße in gravierender Weise gegen die Vermögensinteressen des Arbeitgebenden und sei daher zweifellos grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund zu bilden, ist im Urteil zu lesen. Außerdem konnte die Angestellte keinesfalls davon ausgehen, dass der Arbeitgeber von den Vorgängen Kenntnis hatte oder diese sogar duldete.
Die 170 Euro hatte die Angestellte zwar beglichen, aber erst, als der Arbeitgeber sie damit konfrontiert hatte. „Die Klägerin behauptet diesbezüglich selbst nicht, dass sie beabsichtigt habe, die betreffenden Rechnungsbeträge von sich aus, d. h. ohne vorherige Aufforderung seitens der Beklagten zu begleichen“, heißt es im Urteil.
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