Omikron-Fall: Wie erfolgt der Nachweis?
Die Zahl der Omikron-Infektionen steigt hierzulande und schon bald dürfte die Variante ihre Vorgänger nahezu komplett abgelöst haben. Allein in der ersten Kalenderwoche 2022 gab es knapp 44.000 Fälle. Aber wie erfahren Betroffene überhaupt, ob es sich bei ihnen um einen Omikron-Fall handelt oder nicht?
So viel vorweg: Liegt eine Infektion mit Omikron vor, kann diese auch von vielen Schnelltests erkannt werden. Denn laut dem Paul-Ehrlich-Institut würde ein Großteil der Tests auch bei Vorliegen der neuen Variante anschlagen und ein entsprechend positives Ergebnis zeigen. Ob es sich dabei dann auch wirklich um einen Omikron-Fall handelt, darüber gibt der Schnelltest keine Auskunft. Und selbst PCR-Tests stoßen an ihre Grenzen. Denn um Virusmutationen wie Omikron nachzuweisen, braucht es genauere Untersuchungen: eine variantenspezifische PCR-Testung oder eine sogenannte Gesamtgenomsequenzierung.
„Variantenspezifische PCR-Testungen werden verwendet, um bereits definierte Virusvarianten (bspw. Delta oder Omikron) frühzeitig zu erkennen und zu erfassen. Dabei werden spezifische Mutationen mittels PCR erfasst“, heißt es vom Robert-Koch-Institut (RKI). Dabei handelt es sich um einen PCR-Test, der wiederum ein positives Testergebnis auf die bekannten und sich in Deutschland ausbreitenden Mutationen hin untersucht. Anspruchsberechtigt für einen solchen Spezialtest sind gemäß Coronavirus-Testverordnung Personen mit einem positiven PCR-Testergebnis. In § 4b heißt es dazu: „Nach einem positiven Nukleinsäurenachweis hat die getestete Person bei begründetem Verdacht auf das Vorliegen einer Virusvariante einen Anspruch auf eine variantenspezifische PCR-Testung.“
Die variantenspezifische PCR-Testung unterscheidet sich jedoch von der Vollgenomsequenzierung. „Mithilfe dieses Verfahrens sollen neue und bislang unbekannte Virusmutationen frühzeitig entdeckt werden. Die Vollgenomsequenzierung wird ausschließlich durch die Labore initiiert, welche die PCR-Testungen durchführen“, informiert die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. „Eine Genomsequenzierung ist aufwändiger als ein PCR-Test und dauert bei SARS-CoV-2 einschließlich der Auswertung bei optimalen Abläufen etwa zwei bis drei Arbeitstage im Labor“, stellt das RKI klar.
Wann und wie oft eine entsprechende Sequenzierung durchgeführt wird, ist in der sogenannten Coronavirus-Surveillanceverordnung geregelt. Dazu gehören unter anderem Zufallsstichproben. Außerdem darf sie unter Umständen auch anlassbezogen erfolgen, unter anderem wenn der Verdacht auf eine besorgniserregende Variante vorliegt, weil es beispielsweise zu einem Impfdurchbruch, einer Reinfektion oder einem unerwartet schweren Krankheitsverlauf kam. Generell muss jedoch ein Höchstwert von 5 Prozent aller positiven Proben beachtet werden.
Wichtig: Nicht jede positive Probe ist für das Verfahren geeignet, wie es aus dem Sozialministerium Baden-Württemberg heißt, beispielsweise weil die vorhandene Viruslast zu gering ausfällt.
Ob variantenspezifischer PCR-Test oder Genomsequenzierung – fest steht: Das Ergebnis muss laut Infektionsschutzgesetz in jedem Fall an das RKI sowie das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden, das wiederum die Betroffenen informiert, ob es sich um einen Omikron-Fall handelt. Das RKI weist jedoch darauf hin, dass es je nach Verfahren mitunter mehrere Tage dauern kann, bis ein endgültiges Ergebnis vorliegt.
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