Vor rund einem Jahr ist der geltende Tarifvertrag zwischen der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein und der Adexa ausgelaufen. Ein neuer wurde bisher nicht beschlossen, denn die Vorstellungen beider Seiten lagen zu weit auseinander. Nun gibt es ein Update: die Tarifverhandlungen in Nordrhein laufen weiter.
Seit dem Sommer gelten für Apothekenangestellte im Tarifgebiet des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA) ein neuer Gehalts- sowie ein neuer Bundesrahmentarifvertrag. Denn nach monatelangen Verhandlungen konnten sich der ADA und die Apothekengewerkschaft Adexa auf einen Tarifabschluss einigen, der unter anderem mehr Geld, mehr Urlaub und kürzere Wochenarbeitszeiten beinhaltet. Anspruch darauf besteht, wenn Tarifbindung gilt– sprich wenn Angestellte Mitglied der Adexa und Chef:innen Mitglied des ADA sind.
Auch im Tarifgebiet der TGL Nordrhein ist der Tarifvertrag zum Jahresende 2023 ausgelaufen. Ob und wann ein neuer in Kraft tritt, ist noch offen. Doch fest steht: Es wird weiter verhandelt. „Die Verhandlungen sind derzeit in vollem Gange“, heißt es von der TGL Nordrhein auf Nachfrage.
TGL: Tarifverhandlungen laufen
Zuletzt hatte sich die TGL zum im Sommer erzielten Tarifabschluss kritisch geäußert und diesen in der derzeitigen wirtschaftlichen und politischen Lage „als denkbar unvorteilhaft“ bezeichnet. Mehr noch. Dieser bedrohe sogar die Existenz vieler Apotheken. Dennoch sei man auch in Nordrhein für weitere Tarifverhandlungen offen, so die Botschaft.
Bis eine Einigung erzielt werden kann, werden Beschäftigte nach wie vor nach den bis 31. Dezember 2023 geltenden Regelungen bezahlt – sofern bereits zuvor Tarifbindung bestand oder eine Anwendung der tarifvertraglichen Regelungen im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Sichtwort Nachwirkung. Ausgenommen sind lediglich Arbeitsverhältnisse, die erst während des Nachwirkungszeitraums – sprich seit 1. Januar 2024 – geschlossen wurden. Auch der Rahmentarifvertrag mit Regelungen zu Urlaub, Arbeitszeit und Co. ist weiterhin gültig.
Was gilt in Sachsen?
In Sachsen gilt weiterhin der zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gehaltstarifvertrag zwischen der Adexa und dem Sächsischen Apothekerverband, und zwar bis zum Jahresende.
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