Rein rechnerisch könnten etwa ab Kalenderwoche 19 oder 20 die ersten Bestellungen der Zweitimpfungen von Comirnaty in den Apotheken eintreffen. Das genaue Prozedere der Bestellung ist noch in der Abstimmung. Außerdem werde noch geklärt, ob es für die Zweitimpfungen neue BUND-PZN geben soll.
In jeder Woche gab es neue Regeln in puncto Corona-Impfstoff-Bestellung zu beachten. Eine Konstante war bislang die Bestelldeadline – bis spätestens Dienstag, 12 Uhr, muss die Bestellung für die darauffolgende Woche in der Apotheke eingetroffen sein.
In den ersten Wochen wurden nur Erstimpfungen von den Praxen bestellt. Diese werden über die BUND-PZN von den Apotheken beim Großhandel geordert und später auch abgerechnet. Doch das könnte sich theoretisch ändern. Denn ab Mitte Mai – frühestens in der Woche vom 10. Mai – könnten die ersten Zweitimpfungen mit Comirnaty in den Praxen verabreicht werden. Diese würden dann in KW 19 bestellt werden.
Neue BUND-PZN für Zweitimpfungen?
Wie die ABDA im aktuellen Leitfaden zur Impfstoffabrechnung mitteilt, werde derzeit geklärt, ob für die Zweitimpfung andere BUND-PZN zum Einsatz kommen werden. Warum? So könne beim pharmazeutischen Großhändler sichergestellt werden, dass die Zweitimpfungen bevorzugt beliefert werden.
Für die Folge- und Auffrischungsimpfungen gelten die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI), die auch in der Coronavirus-Impfverordnung in § 5 Absatz 2 zu finden sind. Der empfohlene Abstand zwischen der Erst- und Folgeimpfung bei den mRNA-Impfstoffen Comirnaty (BioNTech) und der COVID-19-Vaccine von Moderna liegt bei sechs Wochen; beim Vektorviren-Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca) soll ein Zeitraum von zwölf Wochen eingehalten werden.
Sollten die Praxen bereits Impfstoff für Zweitimpfungen benötigen, solle laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) die benötigte Menge mit dem Hinweis „Zweitimpfung“ auf der Verordnung vermerkt werden. „Damit soll erreicht werden, dass Sie für die Zweitimpfungen so viele Dosen erhalten, wie Sie benötigen. Wie die Bestellung in diesen Fällen dauerhaft erfolgen soll, wird aktuell noch mit dem Bundesgesundheitsministerium abgestimmt“, so die KBV.
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