Atemschutzmasken sind Mangelware. Bei Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken reißen die Lieferengpässe nicht ab. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat mögliche Maßnahmen zum Ressourcen-schonenden Einsatz der Schutzmasken veröffentlicht. Thematisiert wird auch die Wiederverwendung vom MNS und FFP-Masken.
MNS oder FFP-Maske?
Werden Patienten mit unspezifischen akuten Atemwegsinfekten behandelt oder gepflegt, wird ein MNS als Hygienemaßnahme für ausreichend gehalten. Allerdings müssen sowohl Patient als auch Arzt beziehungsweise Pfleger einen MNS tragen. Sind die behandelnden Personen einer Aerosolexposition ausgesetzt, müsse mindestens eine FFP2-Maske getragen werden, so die Empfehlung.
Unter bestimmten Voraussetzungen könnten in der aktuellen Notfallsituation während einer Schicht sowohl MNS als auch FFP-Masken wiederverwendet werden. Grundvoraussetzung sei die sichere Handhabung. Zudem sollte eine Wiederverwendung nur erfolgen, wenn die Masken nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.
Die Empfehlung ist auf Anfrage des Bundesgesundheitsministeriums vom RKI in Abstimmung mit dem Ad-Hoc-Arbeitskreis zum SARS-CoV-2 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt worden.
Wiederverwendung ausgeschlossen
- MNS bei operativen Eingriffen
- bei vermuteter Kontamination beziehungsweise Durchfeuchtung
- bei verschiedenen Trägern
- nach Tätigkeiten an infektiösen Patienten mit ausgeprägter Aerosolexposition
Was bei der Wiederverwendung beachtet werden sollte
- MNS oder FFP-Maske sollten so abgesetzt werden, dass eine Kontamination der Maske/des MNS – vor allem der Innenseite – beziehungsweise eine Kontamination des Gesichtes verhindert wird
Tipp: Handschuhe oder Hände vor dem Abnehmen der Maske desinfizieren
- Maske nach dem Absetzen trocken an der Luft aufbewahren und so zwischenlagern, dass eine Kontamination der Innenseite sowie eine Verteilung von Keimen auf andere Oberflächen vermieden wird
Tipp: Am besten einen abgegrenzten Bereich festlegen, wo die Masken abgelegt werden können und die Oberfläche nach dem erneuten Anziehen der Maske desinfizieren
- die gebrauchte Maske eindeutig einer Person zuordnen beispielsweise durch eine Markierung am Halteband, es muss ausgeschlossen werden, dass eine andere Person die Maske trägt
- benutzte Einweg-FFP Masken/MNS nicht mit Desinfektionsmittel reinigen oder desinfizieren
- beim erneuten Anziehen darauf achten, dass eine Verschleppung der Erreger von der kontaminierten Außenfläche auf die Innenfläche verhindert wird
Tipp: Innenseite des Filtervlieses nicht berühren
- beim erneuten Aufsetzen hygienisch einwandfreie, unbenutzte Handschuhe tragen
- wiederverwendbare Atemschutzmasken mit austauschbaren Partikelfiltern sind eine Alternative zum Ressourcenschutz
Die Empfehlungen gelten vorläufig bis zum 31. August 2020.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Vegane Arzneimittel: (k)ein Problem?
Der Januar steht ganz im Zeichen der guten Vorsätze. Dabei spielt auch die Ernährung häufig eine Rolle. So möchten viele …
Wissen to go: Rabattverträge beim Privatrezept
Ob Brennen, Jucken oder Stechen – Wer in die Apotheke kommt, braucht neben schneller Hilfe vor allem eines: dein Expertenwissen …
Entlassrezept: N1, N2 oder N3?
Im Rahmen des Entlassmanagements kann nur die kleinste Packung gemäß Packungsgrößenverordnung verordnet und abgegeben werden. Doch nicht immer ist eine …