Mehr Verantwortung für PTA: Beauftragte:r für Medizinproduktesicherheit
92 Prozent der PTA wünschen sich mehr Kompetenzen in der Apotheke. Um dies zu erreichen, gibt es neben verschiedenen Zusatzqualifikationen weitere Möglichkeiten, mehr Verantwortung zu übernehmen, beispielsweise als Expert:in für einen bestimmten Bereich. Dazu gehört auch die Position als Beauftragte:r für Medizinproduktesicherheit.
In der Apotheke hast du nicht nur täglich mit Arzneimitteln zu tun, sondern auch mit der Beratung, Abgabe und sogar dem Anwenden von Medizinprodukten. Stichwort Blutdruckmessung und Co. Um den korrekten und vor allem sicheren Umgang mit entsprechenden Produkten sicherzustellen, sind die in der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) zu beachten. Denn Apotheken und andere Gesundheitseinrichtungen, in denen Medizinprodukte eine Rolle spielen, sind dazu verpflichtet, für deren Sicherheit zu sorgen.
Und hier bietet sich eine Möglichkeit zur Weiterqualifikation für PTA, die mehr Verantwortung übernehmen möchten – zum Beispiel als Beauftragte:r für Medizinproduktesicherheit.
Was macht ein/e Beauftragte:r für Medizinproduktesicherheit?
Ein/e Beauftragte:r für Medizinproduktesicherheit ist laut § 6 MPBetreibV vorgeschrieben, und zwar für alle Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten, die mit entsprechenden Produkten umgehen. „Damit ist zum einen sichergestellt, dass innerhalb der Gesundheitseinrichtung die Verantwortlichkeit für alle Beschäftigten erkennbar klar geregelt ist“, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium. Einrichtungen mit weniger Beschäftigten können die Position freiwillig besetzen. Außerdem können auch mehrere Mitarbeitende die Aufgaben übernehmen.
Als Beauftragte:r für Medizinproduktesicherheit bist du die erste Ansprechperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber. Diese können Risiken zu entsprechenden Produkten direkt an dich melden. Außerdem koordinierst du auf Basis dessen die Umsetzung von notwendigen Sicherheitskorrektur- und sonstigen Maßnahmen wie Rückrufen. In deiner Verantwortung liegt es auch, sicherzustellen, dass die Apotheke, aber auch Anwender:innen ihre vorgeschriebenen Melde- und Mitwirkungspflichten erfüllen.
Der/die Chef:in darf dich in deinen Aufgaben nicht behindern oder dich benachteiligen, falls du beispielsweise einmal eine Entscheidung treffen musst, die ihm/ihr nicht gefällt. Hinzukommt, dass die Apotheke auf ihrer Website deine E-Mail-Adresse als Beauftragte:r für Medizinproduktesicherheit veröffentlichen muss, regelt die MPBtreibV.
Das sind die Voraussetzungen
So viel vorweg: Eine entsprechende Weiterbildung zum/zur Beauftragten für Medizinproduktesicherheit ist laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) keine rechtliche Voraussetzung. Zwar ermöglichen unterschiedliche Institutionen Weiterbildungsangebote, einheitlich geregelt sind diese jedoch nicht.
Zu den Grundvoraussetzungen für die Stelle zählt eine abgeschlossene PTA-Ausbildung oder ein Studium/eine Ausbildung im medizinischen, naturwissenschaftlichen, pflegerischen oder technischen Bereich. Hinzukommen Sachkunde und Zuverlässigkeit, die vorausgesetzt werden.
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