Neues Jahr, neues Glück? 2025 gibt es zahlreiche Neuerungen, die sich sowohl im Apothekenalltag als auch im Geldbeutel bemerkbar machen. Achtung, Spoiler: Neben mehr Geld kommt auf PTA auch die Einführung der elektronischen Patientenakte zu.
Mehr Geld für PTA: Erhöhung bei Grundfreibetrag, Kindergeld und Mindestlohn
Für 2025 erhöht sich der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer auf 12.096 Euro für Singles und 24.192 Euro für Verheiratete, wie im Steuerfortentwicklungsgesetz vorgesehen ist, dem der Bundesrat am 20. Dezember zugestimmt hat. Erst vor wenigen Wochen wurde die rückwirkende Erhöhung für 2024 auf 11.784 Euro beschlossen, wodurch das Dezember-Gehalt bei vielen Angestellten höher ausfiel.
Mehr Geld winkt auch für PTA mit Kind(ern), denn das Kindergeld steigt um fünf Euro auf 255 Euro pro Monat und Kind. Und auch der Kinderfreibetrag erhöht sich, und zwar auf 9.600 Euro, wodurch wiederum weniger Steuern anfallen.
Zum Jahresbeginn ist außerdem der höhere Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde in Kraft getreten. Dieser greift für alle Beschäftigten, auch für Minijobber:innen. Für letztere gilt außerdem eine höhere Verdienstgrenze von 556 Euro/Monat (= 6.672 Euro/Jahr) bei einer maximalen monatlichen Arbeitszeit von 43,37 Stunden.
Und auch beim „Essensgeld“ für PTA gibt es eine Änderung. So gelten in diesem Jahr als Sachbezugswerte für die Verpflegung 333 Euro pro Monat (zuvor 313 Euro).
Kranken- und Pflegeversicherung: Steigende Beiträge schmälern das Gehalt
Für weniger Geld im Portemonnaie dürften dagegen die höheren Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sorgen. Während der Beitragssatz bei der gesetzlichen Rentenversicherung stabil bleibt, hat sich bei vielen Krankenkassen der Zusatzbeitrag erhöht und auch der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wurde auf 3,6 Prozent des Einkommens angehoben.
Teurer wird außerdem das 2023 eingeführte Deutschlandticket. Der monatliche Preis steigt von 49 auf 58 Euro.
ePA kommt schrittweise
Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte in den Pilotregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen eingeführt, bevor der schrittweise bundesweite Rollout ab Mitte Februar folgen soll. Auch Apotheken müssen beim Umgang damit unterstützen. Mittelfristig sollen sie Medikationsdaten, Arztbriefe, Befunddaten/-berichte, Notfalldaten, Impfdokumentationen, das Untersuchungsheft für Kinder und den Mutterpass einsehen können, wie die Abda in ihren FAQ klarstellt – sofern Patient:innen ihnen Zugriff gewähren. Die Möglichkeit, selbst Aktualisierungen vorzunehmen oder Daten neu anzulegen, besteht dagegen nur für die Medikationsliste und die elektronische Impfdokumentation.
Übrigens: Ein nachträgliches Befüllen der ePA ist laut der Abda weder durch Ärzt:innen noch durch Apotheken, sondern nur durch die Kassen und auf ausdrücklichen Wunsch des/der Versicherten möglich.
Assistierte Telemedizin in Apotheken?
2025 soll der Startschuss für die assistierte Telemedizin in Apotheken fallen. Wie das Bundesgesundheitsministerium informiert, sollen sich die Verbände von Krankenkassen und Apotheken bis zum Ende des ersten Quartals „über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vergütungsregelungen für die Erbringung von Leistungen der assistierten Telemedizin in Apotheken einigen.“ Apotheken sollen Patient:innen anschließend beispielswiese zu ambulanten telemedizinischen Leistungen beraten und sie bei der Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben während einer ärztlichen telemedizinischen Leistung unterstützen, heißt es.
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