Das Jahr neigt sich dem Ende und mit dem bevorstehenden Jahreswechsel kommen auch einige Neuerungen auf Bürger:innen zu. Auch für PTA hält 2023 Änderungen bereit. Stichworte Tariferhöhung und PTA-Reform. Wir verschaffen dir einen Überblick.
Die Änderungen 2023 stehen vor allem im Zeichen von mehr Geld beziehungsweise finanziellen Entlastungen. Allem voran die Strom- und Gaspreisbremse, die im März in Kraft treten, jedoch bereits rückwirkend ab Januar greifen soll, und zwar bis April 2024. „Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll in diesem Zeitraum ein gedeckelter Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde gelten. Beim Strompreis liegt die Deckelung ab 1. Januar bei 40 Cent pro Kilowattstunde Strom für etwa 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs“, informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Übrigens: Ebenfalls beschlossen wurde das 49-Euro-Ticket als Nachfolger des 9-Euro-Tickets. Wann genau das Deutschlandticket verfügbar sein wird, ist aber noch unklar.
Änderungen 2023: Tariferhöhung, Kindergeld, Krankenkassenbeitrag
Über mehr Geld können sich Apothekenangestellte zum Jahreswechsel freuen. Denn dann treten die nächsten Stufen der Tariferhöhungen im Bundesgebiet sowie im Tarifgebiet Nordrhein in Kraft. In Sachsen greifen zudem ab Januar ein Rahmentarif- sowie Gehaltstarifvertrag.
Und auch für Eltern winkt durch die Änderungen 2023 mehr Geld. Denn das Kindergeld steigt zum Jahreswechsel auf 250 Euro pro Kind und Monat für die ersten drei Kinder. Aktuell gibt es für die ersten beiden Kinder 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro monatlich. Auch das Wohngeld steigt, und zwar um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Die genaue Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Einkommen, Miethöhe und dem Wohnort. Außerdem wird der Kreis der Bezugsberechtigten ausgeweitet. Neu ist auch das Bürgergeld, das ab Januar Hartz IV ablöst und Arbeitssuchenden mit Grundsicherung 50 Euro mehr pro Monat bringt.
Dagegen könnte für die Krankenkasse zum Jahreswechsel mehr Geld fällig werden. Denn der kassenindividuelle Zusatzbeitrag steigt von durchschnittlich 1,3 auf 1,6 Prozent. Allerdings kann dieser von jeder Kasse selbst festgelegt werden, sodass Versicherte unter Umständen mehr/weniger zahlen müssen.
Tipp: Ab Januar greift die nächste Stufe der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Das bedeutet, die Krankenkasse übermittelt das Attest digital an Arbeitgebende.
PTA-Reform tritt in Kraft
Zu den wichtigen Änderungen 2023 zählt auch die PTA-Reform, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Damit greifen Lockerungen in puncto Aufsichtspflicht und Neuerungen bei der PTA-Ausbildung. Ziel ist es, so die Beratungskompetenz von PTA zu stärken.
Apropos PTA: Tarifgebundene Kolleg:innen haben Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Auch dabei gibt es 2023 Änderungen. „Angestellte können monatlich 584 statt zuvor 564 Euro in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds stecken. Der sozialversicherungsfreie Förderbetrag im Rahmen einer Entgeltumwandlung steigt von monatlich 282 auf 292 Euro“, stellt die Adexa klar.
Höhere Freibeträge bei der Steuer
Hinzu kommen steuerliche Entlastungen. So steigt der Pauschalbetrag für Werbungskosten, die in der Einkommenssteuer geltend gemacht werden können, von 1.200 Euro um 30 Euro. Und auch der Kinderfreibetrag erhöht sich ab Januar von 8.548 Euro auf 8.952 Euro. Alleinerziehende können künftig einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro statt bisher 4.008 Euro geltend machen.
Kolleg:innen, die neben der Arbeit in der Apotheke noch einen Midijob ausüben, können dabei ab 1. Januar 2023 bis zu 2.000 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne dafür Sozialabgaben leisten zu müssen, stellt die Adexa klar. Für Frührentner:innen gilt zudem künftig ein unbegrenzter Hinzuverdienst ohne Rentenkürzungen.
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