Mehr Elternzeit und Co.: Gehalt und Urlaub mit Zeitwertkonto ansparen
Ein Jahresarbeitszeitkonto soll mehr Flexibilität in puncto Arbeitszeit verschaffen – Plus- und Minusstunden müssen am Ende des Abrechnungszeitraums ausgeglichen werden. Doch möchten sich PTA eine längere Auszeit gönnen, bleibt neben dem regulären Erholungsurlaub nur die Option, unbezahlte freie Tage zu nehmen, oder? Als Alternative kommt mitunter ein Zeitwertkonto ins Spiel. Was es damit auf sich hat, erfährst du von uns.
Egal ob eine große Reise, eine längere Auszeit für den Nachwuchs oder etwas anderes: Es gibt verschiedene Gründe, warum Angestellte im Job am liebsten „pausieren“ würden. Doch nicht immer ist dies möglich. Stichwort Gehalt. Schließlich muss die Auszeit auch finanziert werden. Eine Möglichkeit dafür bietet ein Zeitwertkonto – auch Lebensarbeitszeitkonto oder Wertguthabenkonto genannt –, das einige Chef:innen Angestellten anbieten. Dabei sparen Arbeitnehmende Arbeitszeit und/oder Geld an, um sich mehr bezahlte Freizeit zu verschaffen. Das bedeutet: Geleistete Mehrarbeit, nicht genutzte Urlaubstage, Bonuszahlungen oder sogar ein Teil des Gehaltes werden auf einer Art Sparbuch gesammelt und dann in Absprache mit dem/der Chef:in für eine geplante Auszeit genutzt.
Übrigens: Auch das Reduzieren der wöchentlichen Arbeitszeit unter Fortzahlung des regulären Vollzeitgehalts ist möglich, wenn das Zeitwertkonto genügend „Guthaben“ aufweist – vorausgesetzt, der/die Chef:in stimmt der vorübergehenden Teilzeittätigkeit zu.
Zeitwertkonto: So funktioniert´s
Wer beispielsweise die Elternzeit über den gesetzlichen Anspruch hinaus verlängern will, kann vorab ein Guthaben ansparen, damit dabei finanziell keine Abstriche in Kauf genommen werden müssen. Stattdessen gibt es weiter das Gehalt oder je nach angesparter Summe einen Teil davon, wobei wie beim regulären Lohn Steuern und Sozialabgaben anfallen. „Bei Zeitwertkonten vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer künftig fällig werdenden Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt erhält, sondern dieser Arbeitslohn beim Arbeitgeber nur betragsmäßig erfasst wird, um ihn im Zusammenhang mit einer vollen oder teilweisen Freistellung von der Arbeitsleistung während des noch fortbestehenden Dienstverhältnisses auszuzahlen“, heißt es im Amtlichen Lohnsteuerhandbuch.
Sowohl das Beschäftigungsverhältnis als auch der Versicherungsschutz über den/die Chef:in bestehen während der Auszeit somit unverändert weiter. Außerdem kann das Zeitwertkonto bei einem Jobwechsel übertragen werden. Einen generellen Anspruch auf ein Zeitwertkonto haben Angestellte jedoch nicht, denn es handelt sich um ein freiwilliges Angebot des/der Arbeitgeber:in. Daher gilt es, auf das Einverständnis der Apothekenleitung zu hoffen.
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