Mehr als sieben Millionen Impfnachweise in einer Woche
Trotz technischer Probleme haben die Apotheken innerhalb der ersten Woche mehr als sieben Millionen digitale Impfnachweise ausgestellt. Und das, obwohl der gelbe Impfpass weiterhin uneingeschränkt gültig ist und der Start nicht ganz reibungslos verlief.
Den Startschuss für den digitalen Impfnachweis legte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 10. Juni. Am Sonntag meldete sich der Minister via Twitter zu Wort: „Zehn Tage nach dem Start in Deutschland wurden bereits 22,3 Mio digitale Covid-19-Impfzertifikate erstellt. An neu Geimpfte in Impfzentren und Arztpraxen ebenso wie nachträglich für bereits Geimpfte in den Apotheken und durch den Postversand einiger Bundesländer.“ Durch die mehr als sieben Millionen ausgestellten Impfnachweise stammt somit jeder dritte QR-Code aus der Apotheke – obwohl es noch immer nicht ganz rund läuft.
18 Euro erhalten die Apotheken für die Ausstellung des digitalen Impfnachweises. Werden Erst- und Zweitimpfung in zeitlichem Abstand digitalisiert, wird jeder Vorgang mit 18 Euro vergütet. Werden beide Immunisierungen von einer Apotheke in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang bearbeitet, erhält die Apotheke für die digitalisierte Erstimpfung 18 Euro und für die Zweitimpfung 6 Euro. Allerdings will Gesundheitsminister Jens Spahn das Apotheken-Honorar zum 1. Juli von 18 Euro auf 6 Euro kürzen, obwohl der Minister die Vergütung noch vor Kurzem verteidigt hatte. Apotheken hätten einen Kontrollaufwand, der im Honorar berücksichtigt wurde. „Die Vergütung soll den Aufwand widerspiegeln“, so Spahn. „Hätte man einen Preis genommen, der den Aufwand nicht berücksichtigt, hätten viele Apotheken nicht mitgemacht. Wir haben ein hohes Interesse, dass viele Bürgerinnen und Bürger zügig ihre Nacheintragung machen können“, so Spahn.
Auf der Grundlage der im Apothekenportal abgerufenen Anzahl der digitalisierten Impfzertifikate erstellt die Apotheke einmal pro Kalendermonat einen Sammelbeleg über die Anzahl der erstellten Impfzertifikate I und II sowie den Erstattungsbetrag. Zum Einsatz kommt – wie bei der Abrechnung der Schutzmasken – der „Sonderbeleg Nacht- und Notdienstfonds des DAV“, der beim Rechenzentrum abgerechnet wird.
Apotheken stellen pro Impfung (Erst- und Zweitimpfung) je ein Zertifikat aus. So sehe es die EU-Verordnung zum digitalen Covid-Zertifikat vor. „Wer beide Impfungen erhalten hat, benötigt also zwei Nachweise. Andernfalls ist die nach der EU-Richtlinie geforderte Impfdokumentation unvollständig“, teilt der Hessische Apothekerverein mit.
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