Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist keine Seltenheit – leider. Wie eine Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt, hat hierzulande mehr als die Hälfte aller Beschäftigten sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz schon einmal erlebt oder beobachtet, und zwar über alle Branchen hinweg, in allen Berufsgruppen und Unternehmensgrößen. So kannst du dich schützen und wehren.
Sexuelle Belästigung erleben Frauen und Männer. Aber was ist sexuelle Belästigung überhaupt und wo fängt sie an? Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes liefert die Antwort. „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes sexualisierte Verhalten, das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist. Dazu zählen nicht nur verbale und physische Belästigungen, wie sexualisierte Sprüche oder unerwünschte Berührungen, sondern auch non-verbale Formen wie anzügliche Blicke oder das Zeigen pornografischer Bilder.“
So können anzügliche Bemerkungen und Witze, Hinterherpfeifen, unnötiger Körperkontakt wie Kneifen und ein Klaps auf den Po, das Versprechen von beruflichen Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen oder Nachteilen bei Abweisung als sexuelle Belästigung angesehen werden.
§ 3 Absatz 4 Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Sexuelle Belästigung ist „ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“
Betroffene können sich zur Wehr setzen und haben auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) das Recht, sich zu beschweren. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen und betroffenen Mitarbeiter:innen zu schützen. Aber was, wenn der/die Chef:in Angestellte sexuell belästigt? Auch dann sollest du dich zur Wehr setzen und dich an die zuständige Apothekerkammer oder, wenn du Mitglied der Adexa bist, an die Apothekengewerkschaft werden.
Flirt oder sexuelle Belästigung?
Ein Flirt am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht verboten, solange in beiderseitigem Einverständnis Blicke und Worte ausgetauscht werden. Verlieben sich Mitarbeiter:innen oder Angestellte und Kund:innen ineinander, kann es mitunter kompliziert werden. Kompliziert wird es auch, wenn Grenzen überschritten werden und Anziehung und Flirten nicht auf Gegenseitigkeit beruhen und aus dem Flirt sexuelle Belästigung wird. Nämlich dann, wenn die Zuneigung einseitig, unerwünscht und abwertend oder erniedrigend ist oder berufliche Nachteile bei Verweigerung angedroht werden.
Wie kannst du dich wehren?
Wirst du von einem/einer Kolleg:in oder Kund:in sexuell belästigt, solltest du nicht schweigen, sondern aktiv werden und offensiv reagieren – rät die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Betroffene sollten die belästigende Person zur Rede stellen, und zwar in aller Öffentlichkeit. Außerdem sollte mit einer Vertrauensperson über das Geschehene gesprochen werden. Wichtig ist es, ein Tagebuch zu führen und schriftlich festzuhalten, wann und in welcher Form es zu sexuellen Belästigungen gekommen ist. Ziel ist es, so Beweise zu sammeln.
Tipp: Notiere auch, welche Personen als Zeug:innen anwesend waren. „Um deinem Tagebuch mehr Beweiskraft zu verleihen, kannst du es auch eidesstattlich durch einen Anwalt absegnen lassen. Falls du fristlos kündigen oder den Belästiger anzeigen möchtest, kann das deinen Aussagen noch mehr Glaubwürdigkeit geben“, schreibt ver.di.
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