Seit knapp zwei Wochen gilt medizinisches Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel. Die Verschreibungspflicht bleibt jedoch bestehen. Zahlreiche Internetplattformen werben aktuell mit dem Ausstellen von Online-Privatrezepten über Medizinalcannabis. Für Apotheken heißt es: Augen auf bei der Belieferung.
Mit der Teillegalisierung von Cannabis gelten auch für Medizinalcannabis seit April Änderungen. Denn weil dieses – mit Ausnahme von Nabilon – nicht mehr als Betäubungsmittel gilt, muss es auch nicht auf einem BtM-Rezept verschrieben werden beziehungsweise ist dies nur noch zulässig, wenn zusätzlich ein BtM verordnet wird. Medizinalcannabis gibt es demnach auf Muster-16- oder E-Rezept. Aber auch die Verordnung auf Privatrezepten ist möglich. Und das machen sich zahlreiche Internetplattformen zunutze und stellen Online-Privatrezepte für Medizinalcannabis aus – gegen Gebühr.
Weil die Apotheken- und Praxissoftware noch nicht umgestellt werden konnten und Medizinalcannabis somit noch als BtM gekennzeichnet ist, sind BtM-Rezepte bis Mai weiter möglich. Die BtM-Gebühr darf allerdings nicht mehr abgerechnet werden, denn die Dokumentationspflicht für Medizinalcannabis ist zum 1. April entfallen.
Medizinalcannabis: Apotheken müssen Online-Privatrezepte prüfen
Auf dem Internetportal Reddit berichten zahlreiche Nutzer:innen davon, Rezepte über medizinisches Cannabis online erworben zu haben. So bieten verschiedene Plattformen die Möglichkeit eines Online-Privatrezepts über Medizinalcannabis an. Patient:innen müssen dafür einige Angaben über sich und ihren Gesundheitszustand machen und einen Grund für die gewünschte Verschreibung angeben. Anschließend wird laut den Anbietern durch Ärzt:innen – teilweise aus dem Ausland – geprüft, ob ein Rezept für den/die Betroffene:n angezeigt ist. Falls ja, wird dieses wie gewünscht ausgestellt und kann bei Bedarf direkt an die Wunschapotheke übermittelt werden. Während bei einigen Plattformen ein ärztliches Erstgespräch sowie das Einreichen von medizinischen Unterlagen wie ärztlichen Diagnosen notwendig sind, genügt bei anderen laut Nutzerberichten schon die Angabe einer langen Einschlafphase als Grund für das Ausstellen eines Rezeptes.
Für das Online-Privatrezept über Medizinalcannabis verlangen die Plattformen eine Gebühr, die je nach Anbieter variiert und oftmals zwischen 1 Euro und knapp 15 Euro liegt. Anschließend sind Apotheken gefragt und müssen das eingereichte Rezept vor der Abgabe prüfen, um einem möglichen Arzneimittelmissbrauch entgegenzuwirken.
Zur Erinnerung: PTA müssen ein Privatrezept vor der Belieferung einem/einer Approbierten vorlegen: „Der pharmazeutisch-technische Assistent hat […] bei Verschreibungen, die nicht in der Apotheke verbleiben, die Verschreibung vor, in allen übrigen Fällen unverzüglich nach der Abgabe der Arzneimittel einem Apotheker vorzulegen“, heißt es in § 17 Apothekenbetriebsordnung.
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