Für den zweiten Berechtigungsschein gibt es weniger: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat in der vergangenen Woche angekündigt, das Maskenhonorar prüfen zu wollen. Gesagt, getan – denn wie ein Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) zeigt, sollen Apotheken künftig nur noch 3,30 Euro statt 6 Euro pro Schutzmaske abrechnen können.
Aktuell können Apotheken je Schutzmaske für Risikopatient*innen sechs Euro netto über den Sammelbeleg des NNF abrechnen, macht pro Berechtigungsschein 36 Euro, abzüglich der Eigenbeteiligung in Höhe von zwei Euro. Ab dem 10. Februar könnte sich das Maskenhonorar beinahe halbieren. Laut Referentenentwurf sollen Apotheken nur noch 3,30 Euro netto pro Maske erhalten.
Das abgesenkte Maskenhonorar gilt somit für die Schutzmasken, die auf den zweiten Berechtigungsschein abgegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Masken für Risikopatient*innen oder Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II handelt. Laut Verordnungsentwurf spart der Bund dadurch 465 Millionen Euro. Das BMG geht davon aus, dass die Aufwendungen der Apotheken für Beschaffung, Lagerung, Abgabe und Abrechnung der Schutzmasken weiterhin durch den festgelegten Erstattungspreis abgedeckt sind.
„Ich finde es ist für uns durchaus ein gewisser Vertrauensverlust, wenn es dazu kommt“, so ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in einem Videostatement zur Absenkung des Maskenhonorars aufgrund der aktuellen Marktentwicklung. „Aber seien Sie gewiss, wir werden unsere Position hier sehr sehr deutlich vertreten“, versichert Overwiening.
In der vergangenen Woche haben Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, angekündigt, den fünf Millionen Grundsicherungsempfänger*innen zehn kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen. Abgeben sollen diese die Apotheken gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins und des Personalausweises. Eine Eigenbeteiligung soll es nicht geben. Für die Aktion werden Mehrausgaben von 220 Millionen Euro veranschlagt, inklusive Verwaltungskostenersatz. Die Abrechnung läuft analog zur Ausgabe an Risikopatient*innen.
Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier an.
Mehr aus dieser Kategorie
13. Gehalt: Bis wann muss gezahlt werden?
Während sich nicht alle Apothekenangestellten über Weihnachtsgeld freuen dürfen, ist die jährliche Sonderzahlung Pflicht, zumindest bei Tarifbindung. Doch bis wann …
Ersatzkassen-Rabattvertrag: 9 von 14 Antibiotika aus Europa
Gemäß Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) müssen bei Rabattausschreibungen über Antibiotika auch Unternehmen berücksichtigt werden, deren Wirkstoffproduktion in der EU und …
Kinderkrankentage: Verringert Teilzeit den Anspruch?
Sowohl in diesem als auch im kommen Jahr können berufstätige Eltern jeweils bis zu 15 Kinderkrankentage beanspruchen. Ihr Gehalt bekommen …