Corona hat das Leben verändert, und zwar sichtbar. Denn inzwischen gehören Masken zum Alltag. Zum Einsatz kommen verschiedene Typen – Alltags-, FFP- oder OP-Masken sowie Visiere. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Hinweise zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen, medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken) erstellt.
Das Tragen einer Maske und folglich das Bedecken von Mund und Nase ist Teil der AHAL-Regel: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften. Ziel der Maßnahmen ist es, die Verbreitung von SARS-CoV-2 einzudämmen. Die verschiedenen Maskentypen unterscheiden sich aber nicht nur im Design, sondern auch in ihrer Schutzwirkung.
Alltagsmasken
Alltagsmasken werden auch als Community- oder DIY-Masken sowie Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) bezeichnet und sind in der Regel aus Stoff.
MNB sind weder Medizinprodukte noch gehören sie zu der persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Sie unterliegen keinen gesetzlichen Anforderungen oder technischen Normen zur Filterleistung.
Eine Anforderung gibt es dann doch – sie sollten Mund und Nase bedecken und an den Rändern möglichst nah am Gesicht anliegen.
OP-Masken
Medizinische Gesichtsmasken werden auch OP-Masken oder Mund-Nasen-Schutz genannt und sind Einmalprodukte, die üblicherweise in Kliniken und Arztpraxen verwendet werden. Die Masken bestehen aus speziellen Kunststoffen und sind mehrschichtig. Charakteristisch ist ihre rechteckige Form mit Faltenwurf. Welche Seite innen beziehungsweise außen ist, zeigt in der Regel die Farbe – die Vorderseite (außen) ist meist farbig, die Rückseite (innen) nicht. OP-Masken schützen vor allem andere, weil bei der Einatmung durch den sogenannten „Leckstrom“ ungefilterte Atemluft angesogen werden kann. Die Masken schützen vor Tröpfchen, aber weniger vor Aerosolen.
Medizinische Gesichtsmasken sind Medizinprodukte. Herstellung und Vertrieb müssen in Übereinstimmung mit dem Medizinprodukterecht erfolgen.
Werden alle Vorgaben erfüllt und die Masken in der EU freigegeben, tragen sie ein CE-Kennzeichen.
FFP-Masken
Partikelfiltrierende Halbmasken werden auch FFP-Masken genannt und sind Gegenstände der PSA im Rahmen des Arbeitsschutzes. Ihre Form erinnert an einen Kaffefilter, sie sind in der Regel weiß und faltbar oder kuppelförmig. FFP-Masken schützen den Träger vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen und bieten bei korrektem Sitz einen Fremd- und Eigenschutz.
FFP-Masken mit Ventil bieten keinen Fremdschutz, weil die ausgeatmete Luft des Trägers ungefiltert an die Umgebung abgegeben wird.
Für FFP-Masken gelten klare gesetzliche Anforderungen und technische Normen. Ein Kriterium ist die Filterleistung (europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 mit Aerosolen). FFP2-Masken müssen mindestens 94 Prozent und FFP3-Masken mindestens 99 Prozent der Testaerosole filtern. Prüfnorm sowie CE-Kennzeichen und vierstellige Kennnummer der Prüfstelle müssen auf der Oberfläche der FFP-Maske aufgedruckt werden.
Visiere
Gesichtsvisiere gehören zu den Gegenständen der (PSA) und sind keine Medizinprodukte. Die zugrundeliegende europäische Norm zur Prüfung entsprechender Produkte ist die EN 166:2001 „Persönlicher Augenschutz“. Gesichtsvisiere dienen als Schutz gegen Tropfen und Spritzer von Flüssigkeiten.
Gesichtsvisiere sind als Gesichts- und Augenschutz ausgelegt und nicht als Atemschutz. Sie können die Luft nicht filtern. Gesichtsvisiere sind nicht mit Masken vergleichbar und können deren Funktion nicht ersetzen. Sie dienen ausschließlich als zusätzlicher Schutz der Augen und des Gesichts vor Tröpfchen und Spritzern.
Durchsichtige Schilde
Durchsichtige Schilde, die nur die Mund-Nasen-Partie abschirmen, sind weder Medizinprodukte, noch PSA. Das gasdichte Material hat keine Filtereigenschaften. Sie können eine Maske nicht ersetzen und sind nicht als gleichwertig anzusehen. An den Schilden kann vorbei geatmet werden, weil sie nicht am Gesicht anliegen, sondern in der Regel im Abstand von einigen Zentimetern mit einer Haltevorrichtung am Kopf befestigt werden. „Eine Schutzwirkung vor Aerosolen bieten sie nicht. Sie verhindern ausschließlich den Kontakt von Spritzern und direkt auftreffenden Tröpfchen im abgedeckten Bereich. Daher stellen sie aus Sicht des BfArM keine Alternative zu Masken dar.“
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