Das Thema Masken wird immmer wieder diskutiert und auch Apotheken geraten dabei mitunter ins Kreuzfeuer. Jetzt wurde eine Apotheke von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abgemahnt. Der Grund: Die Apotheke soll eine Alltagsmaske als FFP2-Maske deklariert haben.
Minderwertig, zu teuer oder falsch beworben: Beim Thema Masken gibt es viele Fragen und Beschwerden. Und die erreichen auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die bei rechtswidrigem Verhalten gegen den Anbieter vorgeht. So auch im Fall einer Apotheke. Den Stein ins Rollen brachte ein Kunde, dem die falsche Deklaration aufgefallen war. Und so wurde eine Apotheke, die einfache Alltagsmasken als FFP2-Masken deklarierte, von der Verbraucherzentrale erfolgreich abgemahnt.
Einem Verbraucher war direkt aufgefallen, dass in einer Apotheke einfache Mund-Nasen-Masken fälschlicherweise mit dem Zusatz „N95-Filter 95 Prozent – FFP2-Klasse“ beworben wurden, schreibt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „FFP2-Masken müssen gewisse Standards erfüllen“, erklärt Peter Grieble, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „Verbraucher*innen müssen sich hier auf die Aussage der Apotheke verlassen können.“ Denn während einfache Alltagsmasken vor allem andere Menschen schützen, bieten FFP2-Maske auch für den Träger einen Schutz.
Der Hersteller selbst hatte die Masken nicht als FFP2-Masken beworben, aber die Apotheke und zwar auf einem scheinbar selbst ausgedruckten Hinweis. Die Apotheke wurde abgemahnt und der Apotheker gab eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, die Masken künftig korrekt auszuzeichnen.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erreichen aber nicht nur Beschwerden zur falschen Kennzeichnung, sondern auch zu teils extrem hohen Preisen für Masken. „Wer schnell eine neue Maske kaufen muss, hat oft keine Zeit, die Preise zu vergleichen, das scheinen manche Händler auszunutzen“, sagt Grieble und rät, sich bei verschiedenen Anbieter*innen über die Angebote zu informieren und sich einen kleinen Vorrat anzulegen.
Es handele sich bei der Abmahnung einem Sprecher der Verbraucherzentrale zufolge um einen Einzelfall, weitere Abmahnungen gegen Apotheken wurden bislang nicht ausgesprochen.
Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier ?.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Entlassrezept: Schiedsspruch gilt nicht für E-Rezepte
Für Entlassrezepte endete die Friedenspflicht zum Jahresende. Wie es weitergeht, steht jetzt fest. Die Schiedsstelle hat entschieden – zugunsten der …
Abgaberangfolge auch bei Engpass einhalten
Die Abgaberangfolge muss auch im Fall eines Lieferengpasses eingehalten werden. Zumindest nahezu vollständig. Das hat die Schiedsstelle entschieden. Damit bringt …
Vorsätze für 2025: Trotz Rabattverträgen weniger fluchen
Wieder ist ein Jahr rum und 2025 hat gerade begonnen. Es ist also genau der richtige Zeitpunkt, um die guten …