Covid-19-Arzneimittel werden vom Bund beschafft, auf einem rosa Kassenrezept verordnet und die Kosten vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) übernommen. So weit, so bekannt – aber wie sieht es aus, wenn in der Apotheke ein Privatrezept über Paxlovid oder Lagevrio vorgelegt wird? Wer zahlt dann?
Lagevrio (Molnupiravir, MSD) und Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir, Pfizer) gehören zu den antiviralen, oral einzunehmenden Präparaten gegen Corona. Abweichend von der bisherigen Allgemeinverfügung ist Apotheken nun eine limitierte Bevorratung gestattet, und zwar für maximal zwei Therapieeinheiten – Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken dürfen bis zu fünf Therapieeinheiten vorrätig halten. So sollen die Patient:innen schneller versorgt werden können, denn die Verordnung ist nur fünf Werktage gültig und die Behandlung sollte so früh wie möglich begonnen werden.
Die Arzneimittel werden von Vertragsärzt:innen auf einem Muster-16-Formular (rosa Rezept) verordnet. Privatärzt:innen und Krankenhausärzt:innen nutzen nicht das Kassenrezept, sondern auch für Paxlovid und Lagevrio das blaue Privatrezept. Wird dieses in der Apotheke vorgelegt, müssen die Patient:innen die Kosten nicht wie üblich bei einem Privatrezept übernehmen. Bei antiviralen, oral einzunehmenden Präparaten gegen Corona springt das BAS auch bei Privatrezepten als Kostenträger ein.
Privatärzt:innen und Krankenhausärzt:innen sollen auf dem blauen Rezept das BAS als Kostenträger angeben sowie die zugehörige Kostenträgerkennung (IK) 103609999. Als LANR und BSNR kommt bei Privatärzt:innen die 222222200 zum Einsatz, bei Krankenhausärzt:innen die 888888800.
Die Apotheke erhält je abgegebene Packung Lagevrio oder Paxlovid 30,00 Euro (netto) – der Großhandel 20,00 Euro (netto). Außerdem kann die Apotheke für die Lieferung im Botendienst eine Botendienstpauschale in Höhe von 6,72 Euro (netto) abrechnen.
Die Apotheke trägt als Zuzahlung 0,00 Euro ein – wenn nötig per Hand. Die Arzneimittel werden per Bund-PZN abgerechnet. Für Lagevrio gilt als BUND-PZN die 17936094 und für Paxlovid die BUND-PZN 17977087. Außerdem kann die Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel per Sonder-PZN 17716530 abgerechnet werden.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Neo-hydro: Dreier-Kombi für Hals und Rachen
Klosterfrau hat das Neo-angin-Portfolio erweitert. Seit Januar gehört mit Neo-hydro ein apothekenexklusives Nahrungsergänzungsmittel mit Isländisch Moos, Hyaluronsäure und Niacin zur …
AOK: Daran erkennst du eine Ozempic-Rezept-Fälschung
Rezept-Fälschungen können für einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden sorgen. Denn Fälschungen dürfen gemäß Rahmenvertrag nicht beliefert werden. Derzeit sorgen manipulierte Ozempic-Rezepte …
Teilmenge: Wie hoch ist die Zuzahlung bei anderer Wirkstärke?
Welche Packung für die Zuzahlung bei der Abgabe von Teilmengen heranzuziehen ist, regelt § 61 Sozialgesetzbuch (SGB) V. Doch was …