Alles neu, macht der … Oktober. Bei der nächsten Impfstoffbestellung für Kalenderwoche (KW) 40, die am Dienstag in den Apotheken eintrifft, greifen einige Neuerungen. So können Ärzt:innen erstmals den Impfstoff von Moderna bestellen. Außerdem gibt es künftig einen einheitlichen Bestelltag.
Viele Impfzentren schließen Ende des Monats ihre Türen, das Impfen sollen dann die niedergelassenen Ärzt:innen sowie Betriebsärzt:innen und Co. übernehmen. Für die Praxen bedeutet dies, dass ihnen in Kürze auch der Impfstoff von Moderna zur Verfügung steht. Genauer gesagt schon ab KW 40, für die bis Dienstag, 21. September, bestellt werden muss. Denn die Mediziner:innen müssen unter anderem die in den Zentren begonnenen Impfserien mit Spikevax fortsetzen. Außerdem soll der mRNA-Impfstoff neben Comirnaty (BioNTech/Pfizer) auch für Auffrischimpfungen zum Einsatz kommen. Daher werde der Bund „ab Oktober erstmals Impfstoff von Moderna an die Arztpraxen ausliefern“, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Am generellen Ablauf der Bestellungen ändert sich nichts. Die Praxen können für die Woche vom 4. bis 10. Oktober (KW 40) die benötigten Dosen der vier in der EU zugelassenen Impfstoffe ordern. Bestellt wird wie gehabt auf einem Rezept und ohne Unterscheidung zwischen Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen. Höchstmengen gibt es nicht. Die Bestellung muss bis Dienstag, 21. September um 12 Uhr in der Apotheke eintreffen. Diese wiederum leitet die Order bis 18 Uhr (bisher 15 Uhr) an den Großhandel weiter.
Die KBV weist jedoch darauf hin, dass bei Spikevax ähnlich wie Comirnaty sensible Transportbedingungen zu beachten sind. „Wie der Impfstoff von BioNTech/Pfizer darf auch der Impfstoff von Moderna aufgetaut nur maximal zwölf Stunden transportiert werden.“ In Sachen Haltbarkeit gilt: Ungeöffnet im Kühlschrank bei 2 bis 8 Grad ist der Impfstoff maximal 30 Tage haltbar.
Apropos Haltbarkeit: Hier gibt es bei Comirnaty eine Neuerung: Wie der Hersteller informiert, sind seine Vials im ultra-tiefgekühlten Zustand ab sofort nicht nur sechs, sondern neun Monate haltbar. Das gilt auch für bereits ausgelieferte Vials. Folglich könnten in den Apotheken künftig auch vermeintlich abgelaufene Fläschchen eintreffen, die jedoch aufgrund des verlängerten Zeitraums problemlos an die Praxen ausgeliefert werden können. „So sind beispielsweise Produkte mit einem Haltbarkeitsdatum 31. Oktober 2021 nun bis 31. Januar 2022 haltbar und damit auch verwendbar“, stellt die KBV klar.
Eine weitere entscheidende Änderung in Sachen Impfstoffbestellung besteht für die Apotheken darin, dass es bereits ab kommender Woche nur noch einen Bestelltag gibt. Neben den niedergelassenen Ärzt:innen bestellen ab sofort auch Betriebsärzt:innen sowie die weiteren Leistungserbringer dienstags, wie die ABDA informiert. Zur Verfügung stehen dabei ebenfalls alle vier zugelassenen Impfstoffe. Für Betriebsärzt:innen gibt es außerdem keine separaten BUND-PZN BA mehr. Stattdessen werden dieselben BUND-PZN wie für die Praxen, Privat- und Krankenhausärzt:innen genutzt.
Achtung: Die weiteren Leistungserbringer wie Ärzt:innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verwenden eigene Sonder-PZN.
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