KV steigt aus E-Rezept-Rollout aus: QR-Codes dürfen nicht digital verschickt werden
Am 1. September, also in rund einer Woche, soll der Rollout des E-Rezepts starten – zunächst in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein. Doch nun zeigt sich: Die digitale Übermittlung der QR-Codes von Praxen an Patient:innen und/oder Apotheken ist offenbar nicht datenschutzkonform, heißt es aus Schleswig-Holstein. Die Kassenärztliche Vereinigung (KVSH) steigt daher aus dem E-Rezept-Rollout aus.
Kurz bevor es mit dem stufenweisen E-rezept-Rollout losgehen soll, kündigt die KVSH an, alle Maßnahmen zur Unterstützung einzustellen. Der Grund: Die schleswig-holsteinische Datenschutzbehörde habe die digitale Übermittlung der QR-Codes von Praxen an Patient:innen und/oder Apotheken verboten, heißt es in einem Schreiben der KVSH.
Denn dies stelle bereits eine Übermittlung von Gesundheitsdaten dar, heißt es zur Begründung. Mehr noch: Über frei zugängliche Apps aus dem Apothekenumfeld könne jede Person, die – befugt oder unbefugt – im Besitz des QR-Codes ist, die Daten der Verordnung einsehen. Eine Übermittlung der entsprechenden QR-Codes per E-Mail oder SMS ist folglich tabu – außer es werde eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hinzugefügt. Andernfalls könnten Praxen für eine mögliche missbräuchliche Nutzung der QR-Codes haftbar gemacht werden. „Das Gesetz ist offenbar so zu lesen, dass kein Versicherter a. einer digitalen Übertragung eines datenlosen QR-Codes an sich selbst, b. an einen bevollmächtigten Dritten oder c. an die Apotheke seiner Wahl zustimmen kann“, so die KVSH in einer Pressemitteilung weiter.
E-Rezept nur in Papierform
„Nach diesen aktuellen Vorgaben ist der digitale Weg des eRezepts nun momentan für ca. 99 Prozent aller Verordnungsfälle unterbunden“, stellt die KVSH klar. Im Klartext heißt das: Ärzt:innen im Bundesland können zwar E-Rezepte ausstellen, aber nur als Papierausdruck. Denn andere Wege, beispielsweise die Eintragung in die elektronische Patientenakte oder die Nutzung der gematik-App, seien derzeit nicht umsetzbar. Und auch bei der Papierversion ist Vorsicht geboten. Diese darf ausschließlich an Patient:innen selbst überreicht und nicht per Fax an die Apotheke übermittelt werden, da auch dies einen Datenschutzverstoß darstelle, informiert die KVSH und zieht ihre Konsequenzen.
KVSH stellt Unterstützung für E-Rezept-Rollout ein
„Die KVSH hat Ihnen Anfang August in ihrem Anschreiben mitgeteilt, dass sie den eRezept-Rollout unterstützt, weil grundsätzlich für die Praxen eine Entbürokratisierung des Massenprozesses Rezept durch die Digitalisierung erreicht werden kann. Nach zwei Monaten intensiver Vorbereitung, Abklärung aller Wege und permanenter Absprache mit allen Akteuren sehen wir aktuell nicht, dass unser Ziel in den nächsten Monaten erreicht werden kann.“ Die Folge: Die Ärztevertretung steigt aus dem E-Rezept-Rollout aus und stellt bis auf Weiteres alle Maßnahmen dazu ein.
„Die KVSH wird sich unterstützend wieder einschalten, wenn ggf. durch Gesetzesanpassungen und/oder technische gematik-Aktivitäten eine Entbürokratisierung für Praxen und eine Alltagstauglichkeit absehbar ist.“
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