Bei Krankheit den/die Chef:in informieren und möglichst schnell eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Welche Regelungen in Sachen Krankmeldung in der Apotheke gelten, ist den meisten hinlänglich bekannt. Doch was musst du eigentlich beachten, wenn du krank zu Hause bist?
Wer krank ist und auf der Arbeit ausfällt, kann auch nicht draußen herumspazieren, oder? Es kommt darauf an. Dass du erkältet bist oder dich Magenschmerzen plagen, bedeutet noch lange kein generelles Verbot, das Haus zu verlassen, informiert Stiftung Warentest. Und auch die IG Metall stellt klar: „Nur weil es aus gesundheitlichen Gründen einem Beschäftigten nicht möglich ist, seine hauptberufliche Arbeit zu erledigen, bedeutet das nicht, dass er sich privat oder nebenberuflich komplett einschränken muss.“ Im Gegenteil: Aktivitäten, die deiner Genesung dienen, zum Beispiel ein Spaziergang an der frischen Luft, sind nicht nur ausdrücklich erlaubt, sondern auch wünschenswert oder sogar von der/dem Ärzt:in empfohlen. Immerhin sollst du ja schnell wieder fit werden und dich auch dementsprechend verhalten.
Tipp: Du dürfest während deiner Arbeitsunfähigkeit sogar in den Urlaub fahren. Auch hier gilt: Erlaubt ist, was der Genesung dient. So kann die frische Meeresluft an der Ostsee beispielsweise helfen, Atemwegserkrankungen zu lindern.
Der Gang in den Supermarkt oder zum Bäcker ist ebenfalls drin, wenn du krank zu Hause bist. Denn dabei handelt es sich um die Erfüllung von Grundbedürfnissen. Gleiches gilt für den Friseurbesuch. Aber Vorsicht: Einen extralangen Termin mitsamt Strähnchen und Co. solltest du trotzdem nicht extra auf deinen Krankheitszeitraum legen. Denn ob es sich dabei immer noch um ein Grundbedürfnis oder nicht eher um Freizeitspaß handelt, dürften zumindest manche Arbeitgeber:innen kritisch sehen.
Eindeutiger verhält es sich dagegen in Sachen Shopping- und Kneipentouren oder anderen Aktivitäten, die nicht deiner Genesung dienen oder dieser sogar entgegenstehen stehen. Hierbei kommt es immer auf die jeweilige Erkrankung an. Wenn du beispielsweise wegen anhaltender Migräne krankgeschrieben bist, aber trotzdem ein Konzert besuchst, kann dies als „genesungswidriges Verhalten“ ausgelegt werden. Denn anstatt dich auszuruhen, setzt du dich zusätzlich Lärm und Co. aus. Ähnlich sieht es aus, wenn du trotz eines grippalen Infektes stundenlang frierend auf dem Weihnachtsmarkt stehst und Glühwein trinkst. Mit einem gebrochenen Arm eine Pizza essen gehen, dürfte dagegen keinen negativen Einfluss auf deine Genesung haben. „Wer unsicher ist, was er während seiner Krankheitszeit darf und was nicht, sollte sich mit seinem Arzt beraten. Der kann attestieren, welche Aktivitäten der Heilung dienlich sind“, rät die IG Metall.
Doch Vorsicht: Verlängert sich deine Arbeitsunfähigkeit durch genesungswidriges Verhalten noch, droht Ärger. Bist du beispielsweise wegen eines gebrochenen Arms eigentlich krank zu Hause und ziehst abends mit Freund:innen um die Häuser, wobei du dich erneut verletzt, musst du sowohl finanziell als auch arbeitsrechtlich mit Konsequenzen rechnen. Denn die erneute Arbeitsunfähigkeit gilt als selbstverschuldet, wodurch die Lohnfortzahlung entfällt. Außerdem kann der/die Chef:in dich für dein riskantes Verhalten abmahnen.
Übrigens: Auch wenn Arbeitnehmer:innen im Urlaub oder bei Krankheit für ihre/n Vorgesetzten nicht erreichbar sein müssen, darf der/die Chef:in Mitarbeiter:innen auch kontaktieren, wenn sie erkrankt sind.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Vitamin D-Präparate im Öko-Test: Nutzlos oder Multitalent?
Vitamin D-Präparate haben keinen Vorteil für viele gesunde Menschen. Das ist nur ein Fazit von Öko-Test. Auch wenn es an …
ePA: Apotheken haben Nachholbedarf
Ab dem 15. Januar startet die elektronische Patientenakte (ePA) in den Modellregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen, einen Monat später soll …
Fosfomycin: Engpass wegen Kontamination
Fosfomycin ist knapp. Wegen einer möglichen mikrobiologischen Kontamination gibt es bei Fosfomycin in den Stärken 2g/4g als Pulver zur Herstellung …