Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Auf die freien Tage wird lange hingefiebert. Ist es endlich soweit und macht eine Erkrankung der Erholung einen Strich durch die Rechnung, ist die Enttäuschung groß. Dürfen Arbeitnehmer:innen die Ferienreise antreten, wenn sie vor Urlaubsbeginn erkranken?
Erkrankt ein/e Arbeitnehmer:in während des Urlaubs, werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, so regelt es § 9 Bundesurlaubgesetz (BurlG). Voraussetzung ist allerdings ein ärztliches Attest – sprich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Denn wer krank ist, kann sich nicht erholen. Wer glaubt, den Urlaub direkt im Anschluss an die Arbeitsunfähigkeit nehmen zu können, wird enttäuscht, denn der/die Chef:in muss die entgangenen Urlaubstage zu passender Zeit nachgewähren. Ist der/die Mitarbeiter:in wieder arbeitsfähig und die genehmigten Urlaubstage verstrichen, muss der Dienst auch angetreten werden. Was aber gilt es zu beachten, wenn Angestellte vor Urlaubsbeginn krank werden?
Bundesrahmentarifvertrag fĂĽr Apothekenmitarbeiter:innen:
„Erkrankt ein Mitarbeiter während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Der Mitarbeiter hat sich nach Ablauf des Urlaubs oder, falls die Krankheit über das vorgesehene Ende des Urlaubs fortdauert, nach Beendigung der Krankheit zunächst dem Apothekeninhaber zur Dienstleistung zur Verfügung zu stellen. Dieser entscheidet entsprechend Absatz 6, wann der Rest des Urlaubs genommen werden kann.“
Krank vor der Abreise? Muss der gebuchte Urlaub storniert werden?
Arbeitsunfähigkeit und Urlaub schließen sich grundsätzlich aus. Allerdings dürfen Angestellte unter Umständen trotz Krankenschein die Urlaubsreise antreten, nämlich dann, wenn die Reise der Genesung dient. Untersagt ist jedoch jedes Verhalten, dass sich negativ auf das Gesundwerden auswirkt. Das bedeutet im Klartext: Der Heilungserfolg darf nicht durch genesungswidriges Verhalten gefährdet werden. Wenn also die Urlaubsreise an der See der Genesung der Atemwegserkrankung dient, könnte der Urlaub trotz Krankenschein angetreten werden. Dennoch ist es ratsam, den/die Chef:in zu informieren und Rücksprache zu halten, so kann Missverständnissen und Problemen vorgebeugt werden. Außerdem kann der/die behandelnde Ärzt:in schriftlich bescheinigen, dass die Urlaubsreise der Genesung dient.
Eine Urlaubsreise ist auch möglich, wenn Angestellte länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind und bereits Krankengeld beziehen. „Wer als Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen krank ist, darf dennoch Urlaub im EU-Ausland machen und weiter sein Krankengeld bekommen“, schreibt die Allianz.
Ob du im Urlaub erreichbar sein musst, erfährst du hier.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
BisoASS: ASS und Bisoprolol als Single Pill
Mit BisoASS bringt Apontis Pharma Acetylsalicylsäure und Bisoprolol als Single Pill auf den Markt. Die Fixkombi kommt in zwei verschiedenen …
Ab 2025: KadeFlora Milchsäurebakterien als Vaginalkapseln
Falsche Hygiene, Stress, Infektionen, Hormonschwankungen oder Arzneimittel: Verschiedene Faktoren können dazu beitragen, die Vaginalflora aus dem Gleichgewicht zu bringen. Ist …
E-T-Rezept ab Januar?
Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid dürfen nur auf einem speziellen Formular – dem T-Rezept – verordnet werden. …