Das Angebot an kostenlosen Corona-Bürgertests wird weiter beschränkt. Dafür, sich nach einer Infektion mit Bescheinigung „freizutesten“, sollen Schnelltests ab 16. Januar nicht mehr gratis sein, wie das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage mitteilte. Die Testverordnung solle entsprechend geändert werden. Hintergrund seien Lockerungen bei den Regeln für Isolation und Quarantäne in mehreren Bundesländern.
Es bestehe daher keine Notwendigkeit mehr, Tests zum Beenden der Absonderung aus Bundesmitteln zu finanzieren – besonders auch vor dem Hintergrund, dass Länder und Kommunen in der Pandemie bereits in erheblichem Umfang finanziell unterstützt worden seien.
Für medizinisches Personal, das sich vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit testen lassen muss, besteht aber weiter Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, wie das Ministerium erläuterte. Generell gratis bleiben „Bürgertests“ von Teststellen bis 28. Februar unter anderem auch für alle vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen.
Die Regeln für die Bürgertests waren bereits Ende November enger gefasst worden. Das einst sehr breite Angebot staatlich finanzierter Tests, das den Bund schon Milliardensummen kostete, wurde damit weiter beschränkt. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte damals deutlich gemacht: „Auch in diesem Winter müssen wir besonders Patienten und Pflegebedürftige vor einer Corona-Infektion schützen.“
Auch der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte nach Angaben aus der Koalition als Maßgabe beschlossen, die Finanzierung von Tests für „Freitestungen“ zum 15. Januar zu stoppen. Die Vergütungen für die Anbieter wurden zuletzt von 9,50 Euro auf 8,00 Euro pro Test gesenkt.
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