Komfortsignatur: 25 Sekunden sind zu lange
Die E-Rezept-App der gematik ist inzwischen für alle Apotheken freigeschaltet. Doch was für die Apotheken eine Pflicht ist, bleibt für die Praxen noch bis 2024 eine Kür, denn erst zum neuen Jahr wird das E-Rezept für medizinische Einrichtungen verpflichtend. Bis dahin gibt es aus Sicht der Mediziner:innen noch Verbesserungsbedarf. Wie eine Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigt, dauert den Praxen die Komfortsignatur zu lange, nämlich mehr als 25 Sekunden.
Mit der Komfortsignatur können Ärzt:innen pro Tag bis zu 250 Dokumente – beispielsweise E-Rezepte und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – digital unterschreiben. Möglich ist dies mit einer einmaligen PIN-Eingabe und eingestecktem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Beinahe 80 Prozent der Ärzt:innen haben laut KBV die Möglichkeit der Komfortsignatur. Zwar werde die Möglichkeit der Massensignatur von den Mediziner:innen gut angenommen, aber nur 36 Prozent der Befragten nutzen die Komfortsignatur regelhaft. Denn es gibt ein Problem: Der Vorgang dauert zu lange, wie eine Online-Befragung der KBV zeigt. Rund ein Drittel gab an, dass die Komfortsignatur und die Einzelsignatur mehr als 25 Sekunden dauert – beinahe jede/r Zweite beklagt derartige Wartezeiten bei der Stapelsignatur, so die KBV.
Daher lautet der Appell an die gematik, die Prozesse schnellstmöglich zu optimieren. „Die Ärzte stellen täglich rund 1,5 Millionen Rezepte aus. Wenn der Verordnungsprozess künftig nur 10 Sekunden länger dauert, fehlen pro Tag mehr als 4.000 Stunden in der Patientenversorgung“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.
Ärzt:innen haben zwei weitere Möglichkeiten digital zu unterschreiben – die Stapelsigantur und die Einzelsignatur. Bei der Stapelsignatur können mehrere Dokumente auf einmal bei eingesteckten eHBA und PIN-Eingabe unterschrieben werden. Bei der Einzelsignatur ist für jede Unterschrift eine neue Anmeldung und PIN-Eingabe nötig.
Die Signatur war für die Apotheken eine Retaxfalle, nämlich dann, wenn Signatur und Arztname nicht übereinstimmen. Doch im Juni hat die Gesellschafterversammlung der gematik zum Thema einen Beschluss gefasst. Für die Abrechnung der E-Rezepte wird nur der Name aus der Signatur des/der Ärzt:in berücksichtigt. „Da die Signatur untrennbar mit der Verordnung verknüpft ist, sind die Angaben aus der Signatur maßgebend für die in der Arzneimittelverschreibungsverordnung benannten Attribute“, teilt ein Sprecher der gematik mit. Apotheken sind somit von der Prüfpflicht entbunden und vor einer Retax geschützt.
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