Kita geschlossen: Dürfen PTA zu Hause bleiben?
In Deutschland haben sich inzwischen 1.296 Menschen mit dem neurartigen Coronavirus infiziert (Stand: 10. März 2020). Wegen Verdachtsfällen oder einer Infektionsgefahr haben bereits vereinzelt Kitas und Schulen ihre Türen geschlossen. Dürfen PTA zu Hause bleiben und das Kind betreuen?
Ohne Arbeit kein Lohn?
Grundsätzlich gilt: Werden Kita und Schule wegen des Coronavirus geschlossen, müssen sich die Eltern um eine andere Betreuungsmöglichkeit kümmern. Können Tagesmutter oder Freunde nicht einspringen, sollte mit dem Arbeitgeber Rücksprache gehalten und eine Alternativlösung gefunden werden. Während in einigen Branchen Homeoffice eine Alternative sein kann, bleibt PTA meist nur, Überstunden abzubummeln oder Urlaubstage zu opfern, um weiterhin Lohn zu bekommen. Wer das nicht will oder kann, dem bleibt wohl nur der unbezahlte Urlaub.
Anders ist es, wenn Kita und Schule geschlossen sind und/oder das Kind erkrankt ist, denn dann besteht bei gültiger vorliegender Krankschreibung der Anspruch auf Krankengeld. Für jedes Elternteil sind das bei Kindern bis zwölf Jahre zehn Tage pro Jahr und pro Kind. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 20 Tage.
§ 616 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 616 regelt die „vorübergehende Verhinderung“. Darin heißt es: „Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“ Zum einen kann § 616 BGB im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein und zum anderen greift der Paragraph auch nicht im Falle eines Streiks von Kita oder Schule. Weder ein Streik noch das Coronavirus sind unmittelbar in der PTA als Person begründet.
Lohnfortzahlung im Quarantänefall?
Müssen PTA in häusliche Quarantäne, verlieren sie ihren Lohnanspruch nicht. Der Apothekeninhaber muss in den ersten Wochen das Gehalt weiterzahlen. Das Geld kann von der quarantäneverhängenden Behörde auf Antrag erstattet werden. Ab der siebten Woche wird Krankengeld gewährt.
Dürfen PTA aus Angst zu Hause bleiben?
Die bloße Angst vor einer möglichen Infektion ist kein Grund, der Apotheke fernzubleiben und den Dienst nicht anzutreten. Wer unentschuldigt fehlt, riskiert eine Abmahnung und im schlimmsten Fall eine Kündigung.
Muss ich zur Arbeit, wenn die Bahn nicht fährt?
PTA tragen als Arbeitnehmer*innen das Wegerisiko und müssen ihren Arbeitsweg rechtzeitig antreten, um pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Das gilt auch, wenn der öffentliche Personenverkehr eingestellt wird oder Züge und Busse ausfallen. PTA müssen sich um einen alternativen Arbeitsweg kümmern, beispielsweise in Form von Fahrgemeinschaften oder wenn möglich durch Umsteigen auf das Fahrrad.
Mehr zum PTA-Gehalt erfährst du hier ?.
Mehr zum Coronavirus findest du hier ?.
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