Kitas und Schulen werden deutschlandweit flächendeckend bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Für Kinder, deren Eltern in „systemrelevanten Berufen“ arbeiten, soll eine Notfallbetreuung organisiert werden. Ob PTA zur Gruppe der kritischen Berufe gehören, ist noch nicht abschließend geklärt.
„Die Berufsgruppen, die als systemrelevant gelten, werden von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung am Montag, 16. März 2020, definiert“, teilt die zuständige Senatsverwaltung in Berlin mit. Um die systemrelevanten Infrastrukturen aufrechtzuerhalten, will die Senatsverwaltung mit Unterstützung der Kita-Träger ein auf ein notwendiges Maß beschränktes Notversorgungssystem zur Kindertagesbetreuung sicherstellen.
Was sind „systemrelevante Berufe“?
Eine explizite Liste der versorgungsrelevanten Berufe gibt es aktuell nicht. Daher tappen auch PTA noch im Dunkeln. Bislang ist in der Regel von folgenden Berufsgruppen die Rede: Mitarbeiter der Gesundheitsversorgung wie Ärzte und Pfleger, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wie Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz und der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen wie Telekommunikationsdienste, Energie- und Wasserversorgung, Verkehrsbetriebe und Entsorger sowie im Lebensmitteleinzelhandel und im Bildungs- und Betreuungsbereich (Lehrer und Erzieher).
Die Stadt Magdeburg hat PTA und Apotheker bereits als systemrelevante Berufe eingestuft und organisiert die Notfallbetreuung für die Kinder.
Was sind Gesundheitsberufe?
„Eine Definition des Begriffs der Gesundheitsberufe gibt es nicht“, so das Bundesgesundheitsministerium. Dazu heißt es weiter: „Allgemein werden darunter alle die Berufe zusammengefasst, die im weitesten Sinne mit der Gesundheit zu tun haben.“ PTA und Apotheker sind jeoch unter den sogenannten „geregelten“ Gesundheitsberufen als Heilberufe gelistet.
Wer hat „Anspruch“?
Kitakinder und Schulkinder der Grundstufen 1 bis 6, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, können eine Notbetreuung erhalten, wenn keine andere Betreuung organisiert werden kann. Arbeitet also nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf, sollte das andere Elternteil die Kinderbetreuung übernehmen und Überstunden abbummeln, unbezahlten oder bezahlten Urlaub nehmen oder wenn möglich ins Homeoffice ausweichen. Arbeiten beide Eltern in einem systemrelevanten Beruf und kann keine andere Betreuung organisiert werden, kommt eine Notbetreuung in Frage.
Tagesmütter dürfen in Berlin weiterarbeiten
„Angebote der Kindertagespflege sollen zunächst aufrechterhalten bleiben werden, da es sich um familienähnliche Angebote in Kleingruppen handelt. Die Situation wird laufend neu bewertet“, so die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin.
Apotheken organisieren Betreuung selbst
PTA gilt noch immer als familienfreundlicher Beruf. Zudem herrscht Personalmangel. Einige Inhaber versuchen deshalb eine individuelle Lösung zu finden und organisieren selbst die Betreuung der Kinder ihrer Angestellten, oder versuchen eine Lösung durch Schichtdienste zu finden.
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