Ob Routineaufgaben wie die Bestandsverwaltung, Rezeptprüfung oder Dokumentation sowie Unterstützung bei Medikationsanalysen und Wechselwirkungs-Checks – für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) gibt es in der Apotheke verschiedene Möglichkeiten. Doch egal wie genau die Nutzung aussieht: Chef:innen müssen Angestellte wie PTA im Umgang mit KI entsprechend schulen.
KI ist auch in vielen Apotheken nicht mehr wegzudenken und kann in verschiedenen Bereichen für Entlastung sorgen. Gleichzeitig kann sie keinen Ersatz für Apotheker:innen darstellen, wie die Abda zuletzt in einem Positionspapier deutlich gemacht hat. Doch fest steht: Wird in der Apotheke auf KI gesetzt, müssen Chef:innen PTA entsprechend im Umgang damit schulen. So regelt es Artikel 4 der EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz 2024/1689 (KI-VO), der seit Anfang des Monats in Kraft ist.
KI in der Apotheke: Chancen und Risiken beachten
Demnach sind sowohl Anbieter als auch Betreiber von KI-Systemen in der Pflicht, eine entsprechende Kompetenz im Umgang damit zu gewährleisten: „Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind“, heißt es im jeweiligen Artikel der KI-VO.
Als Betreiber gelten Apotheken – ebenso wie andere Betriebe –, wenn sie fremdentwickelte KI-Systeme zur Förderung arbeitstechnischer Zwecke im Unternehmen in eigener Verantwortung nutzen. Unter KI-Kompetenz wird verstanden, dass entsprechende Systeme sachkundig und verantwortungsbewusst eingesetzt werden können und sich Nutzer:innen dabei über die Chancen, aber auch die Risiken bewusst sind.
PTA müssen zum Umgang mit KI geschult werden
Fest steht somit, dass eine Schulung von Mitarbeitenden erfolgen muss, sobald KI zum Einsatz kommt, und zwar unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße. Weitere Regelungen sieht die KI-VO diesbezüglich nicht vor und es wird auch nicht festgelegt, wann eine ausreichende Kompetenz erfüllt. Wie genau Chef:innen Angestellte wie PTA im Umgang mit KI schulen, liegt also bei ihnen und richtet sich zudem nach der Art und dem Umfang der jeweiligen KI-Nutzung.
Und auch was droht, wenn Arbeitgebende ihrer Pflicht nicht nachkommen, ist bisher nicht geregelt. Entsteht jedoch durch den fehlerhaften Einsatz eines KI-Systems ein Schaden, könnte dies bei mangelnder Schulung als Verletzung der Sorgfaltspflicht von Arbeitgebenden betrachtet werden.
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