Kennzeichnung von Gefahrstoffen: Vier Farben für das Standgefäß
In der Rezeptur wird auch mit Gefahrstoffen gearbeitet. Diese müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Grundlage ist § 8 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Was für die Standgefäße in der Apotheke gilt und welche Farben dabei ins Spiel kommen, erfährst du von uns.
Nach EG-CLP-Verordnung sollen Name des Gefahrstoffes, Identifikationsnummer nach Artikel 18 EG-CLP-V sowie die Gefahrstoffhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) aufgebracht werden – ebenso wie Piktogramm und Signalwort. Möglich ist dies auf dem Standgefäß – oder dem Originalgefäß des Herstellers. Letztes hat den Vorteil, dass die Kennzeichnung in der Regel bereits vollständig ist.
Füllt die Apotheke den Gefahrstoff um und verwendet ein Standgefäß, gilt eine vereinfachte Kennzeichnung. Pflicht sind Piktogramm und Signalwort. Außerdem sollten die Gefahrenhinweise (H-Sätze) einen Platz finden.
Die H-Sätze geben Auskunft über die Gefahren, die von der Substanz ausgehen. Dabei steht H für Hazard-Statement. „Für die Gefahrenhinweise gibt es weltweit abgestimmte Wortfassungen, die genau in diesem Wortlaut auf das Etikett übernommen werden müssen“, informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Und hier kommen die verschiedenen Farben ins Spiel. Denn die H-Sätze geben Auskunft, welche persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit einem Gefahrstoff zu tragen ist. Die H-Sätze der 300er-Reihe stehen beispielsweise für Gefahren durch Einatmen, Haut- und auch Augenkontakt. Die einzelnen Farben werden den Gefahren zugeordnet und so wissen PTA und Co., welche Schutzausrüstung angesagt ist.
Rot, Gelb, Orange und Blau: Vier Farben für Gefahrstoffe
Farbe | potenzielle Gefahr | persönliche Schutzausrüstung |
rot | Gefahr durch Kontakt CMR-Stoffe der Kategorien 1A, 1B | Schutzhandschuhe, Atemschutz und Schutzbrille |
gelb | Gefahr durch Hautkontakt | Schutzhandschuhe |
orange | Gefahr durch Einatmen | Atemschutz |
blau | Gefahr für die Augen | Schutzbrille |
Gefahrstoffe mit den H-Sätzen H340, H350 und H360 sind mit einem roten Punkt zu kennzeichnen. Denn die genannten H-Sätze stehen für CMR-Stoffe der Kategorien 1A, 1B. Ist dies nicht der Fall, sind weitere H-Sätze zu prüfen. Dabei kann es möglich sein, dass mehrere Farben auf einem Standgefäß einen Platz finden müssen. Beispielsweise, wenn vom Gefahrstoff ein Risiko durch Einatmen und Augenkontakt ausgeht. Dann sind entsprechend dem Farbschema orange und blau aufzubringen.
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