Ob im Restaurant oder bei Veranstaltungen: Ohne einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis geht inzwischen vielerorts nichts mehr. Nun ziehen sogar Arztpraxen nach. Gilt also auch bald 3G in der Apotheke?
Seit Mitte August greift bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 die 3G-Regel, so lautet ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz. Das bedeutet, nur noch geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen haben Zutritt zu bestimmten Innenräumen wie Friseursalons, Fitnessstudios, Restaurants, Schwimmbädern und Co. Auch für Besucher:innen von Krankenhäusern und Alten- sowie Pflegeeinrichtungen gilt die Einschränkung. Einige Bundesländer haben die Maßnahme sogar noch verschärft und auf 2G – geimpft oder genesen – reduziert.
Doch wie sieht es in Apotheken aus? Müssen Kund:innen künftig vor dem Betreten einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen? Eine eindeutige Antwort kommt von der ABDA. „Auch Menschen, die weder geimpft, genesen oder getestet sind, sollten unter entsprechenden Hygienevorkehrungen Zugang zu einer Apotheke haben“, teilt eine Sprecherin mit. Für die Standesvertretung ist 3G in Apotheken also kein Thema. Und auch bei der Frage einer Nachweispflicht für das Apothekenpersonal gibt es eine klare Antwort: „Die 3G-Regel ist für Arbeitsstätten wie Apotheken nicht verpflichtend vorgeschrieben.“ Zwar müssen Apothekenleitungen ihren Angestellten in Präsenz vorerst bis 24. November mindestens zwei kostenlose Coronatests pro Woche anbieten, die Annahme durch die Beschäftigten bleibt allerdings freiwillig. Apothekenkund:innen und -mitarbeiter:innen können also aufatmen.
Während in der Apotheke der Zutritt unabhängig vom Test- oder Impfstatus möglich ist, ist bei einigen Ärzt:innen damit Schluss. In so mancher Arztpraxis gilt bereits 3G für Patient:innen. Und auch Kranhäuser ziehen nach. Auf der Website des Universitätsklinikums Münster findet sich beispielsweise folgender Hinweis „+++ 3G-Pflicht am UKM für alle Patient:innen, Besucher:innen und Begleitpersonen (gilt auch für Kinder ab 6 Jahren) +++“. Auf diese Regelung habe man sich gemeinsam mit den anderen Krankhäusern Münsters sowie dem städtischen Gesundheitsamt geeinigt. „Wer ein Krankenhaus betritt, muss entweder eine Immunisierung durch vollständige Impfung gegen Covid-19 oder alternativ die Genesung nach Erkrankung nachweisen. Wer das nicht kann, braucht generell den Nachweis durch einen negativen Antigen-Schnelltest.“ Ausnahmen gibt es nur für Notfälle, die weiterhin unabhängig vom jeweiligen Nachweis aufgenommen und behandelt werden, stellt die Klinik klar.
Der Grund für die Regelung: Der Schutz von anderen Patient:innen, insbesondere von vulnerablen Gruppen, die nicht geimpft werden können und ein hohes Risiko für einen schweren Corona-Verlauf haben.
Bleibt die Frage, ob die 3G-Regel in der Arztpraxis überhaupt erlaubt ist. Nein, sagt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). „Die Praxen dürfen organisatorisch regeln, dass ungeimpfte und ungetestete Patienten beispielsweise während speziell eingerichteter Sprechzeiten behandelt werden. Der Wunsch nach Schutz anderer Patienten, des Praxispersonals und der Ärzte selbst ist verständlich und nachvollziehbar. Ärzte können aber eine Behandlung nicht von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig machen“, erklärt KBV-Pressesprecher Dr. Roland Stahl auf Nachfrage. Das Bayerische Gesundheitsministerium vertritt laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks eine ähnliche Ansicht.
Wir haben beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) nachgefragt, ob 3G in Arztpraxis und Krankenhaus erlaubt ist oder nicht. „Die Einführung und die Kontrolle der […] Schutzmaßnahmen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder“, teilt ein Sprecher mit.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Kinderkrankentage: Verringert Teilzeit den Anspruch?
Sowohl in diesem als auch im kommen Jahr können berufstätige Eltern jeweils bis zu 15 Kinderkrankentage beanspruchen. Ihr Gehalt bekommen …
Diamorphin: Zugang zu „Heroin“ auf Rezept soll erleichtert werden
Diamorphin kommt in der Substitutionstherapie zum Einsatz. Seit 2009 gibt es das „Heroin“ auf Rezept. Seitdem ist die Zahl der …
Adexa-Positionspapier: Aufstiegschancen für PTA
Am 16. Dezember stellt Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Vertrauensfrage und ebnet damit den Weg für Neuwahlen. An die neue …