Kein „A“, kein Geld! – So lautet die Divise, wenn es um Retaxationen von BtM-Rezepten geht, für die die zulässige BtM-Höchstmenge überschritten wurde. Zwar sind bei den festgesetzten maximalen Verschreibungsmengen keine Salze und Molekülverbindungen aufgeführt, umrechnen muss die Apotheke aber dennoch nicht.
Betäubungsmittel müssen auf dem gelben dreiteiligen Rezeptformular verordnet werden. Im Notfall muss ein BtM-Rezept nicht gelb sein und es kann auch ein anderes Formular verwendet werden, allerdings muss der Arzt unverzüglich ein BtM-Rezept in der Apotheke nachreichen. Die Vorgaben zur Verschreibung regelt die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV). Ein Arzt darf für einen Patienten innerhalb von 30 Tagen bis zu zwei der in § 2 aufgeführten Betäubungsmittel unter Einhaltung der genannten Höchstmengen verordnen oder einen weiteren in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichneten Wirkstoff mit Ausnahme von Alfentanil, Cocain, Etorphin, Remifentanil und Sufentanil.
Achtung: Für Zahnärzte gilt § 3, Dentisten haben weniger BtM zur Auswahl, die sie verordnen dürfen. Außerdem gelten andere BtM-Höchstmengen. Gleiches gilt für Tierärzte, hier findet § 4 BtMVV Anwendung.
Der Arzt darf in begründeten Einzelfällen für einen Patienten, der in einer Dauerbehandlung steht, von den Vorgaben in Bezug auf die Zahl der verordneten BtM und die festgesetzten Höchstmengen abweichen. Macht der Mediziner von der Möglichkeit Gebrauch, muss das Rezept mit einem „A“ gekennzeichnet werden.
Merke: Das „A“ muss auf das BtM-Rezept, wenn mehr als zwei BtM verordnet werden sowie wenn die Höchstmenge überschritten wird. Fehlt das „A“, darf die Apotheke heilen.
Höchstmengen
1. | Amfetamin | 600 mg |
2. | Buprenorphin | 800 mg |
2a. | Cannabis in Form von getrockneten Blüten | 100.000 mg |
2b. | Cannabisextrakt (bezogen auf den ∆9-Tetrahydrocannabinol-Gehalt) | 1.000 mg |
3. | Codein als Substitutionsmittel | 40.000 mg |
3a. | Dexamfetamin | 600 mg |
3b. | Diamorphin | 30.000 mg |
4. | Dihydrocodein als Substitutionsmittel | 40 000 mg |
5. | Dronabinol | 500 mg |
6. | Fenetyllin | 2.500 mg |
7. | Fentanyl | 500 mg |
7a. | Flunitrazepam | 30 mg |
8. | Hydrocodon | 1.200 mg |
9. | Hydromorphon | 5.000 mg |
11. | Levomethadon | 1.800 mg |
11a. | Lisdexamfetamindimesilat | 2.100 mg |
12. | Methadon | 3.600 mg |
13. | Methylphenidat | 2.400 mg |
15. | Morphin | 24.000 mg |
16. | Opium, eingestelltes | 4.000 mg |
17. | Opiumextrakt | 2.000 mg |
18. | Opiumtinktur | 40.000 mg |
19. | Oxycodon | 15.000 mg |
20. | Pentazocin | 15.000 mg |
21. | Pethidin | 10.000 mg |
23. | Piritramid | 6.000 mg |
23a. | Tapentadol | 18.000 mg |
24. | Tilidin (Tropfen) | 18.000 mg |
BtM-Höchstmengen: Kein Umrechnen nötig
Oxycodon ist unter anderem als Kapsel zu 20 mg im Handel. Enthalten sind allerdings 20 mg Oxycodonhydrochlorid, was 17,93 mg Oxycodon entspricht. Für 30 Tage liegt die Höchstmenge für Oxycodon bei 15.000 mg. Dabei muss die Apotheke nicht umrechnen, denn in der BtMVV heißt es: „Sofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, gilt die für ein Betäubungsmittel festgesetzte Höchstmenge auch für dessen Salze und Molekülverbindungen.“
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