Kein Recht auf Qualmen: Abmahnung wegen Rauchen?
Die Raucherecke ist ein beliebter Treffpunkt für einen Plausch unter den Kolleg:innen. Kein Wunder, dass das Thema Rauchen in der Apotheke für dicke Luft sorgt. Denn ein Recht auf eine Raucherpause gibt es nicht, die „Zigarettenlänge“ wird von deiner Pausenzeit abgezogen. Du solltest dich also an die Regeln der Apotheke halten, sonst droht dir im schlimmsten Fall eine Abmahnung wegen Rauchen.
Eine Abmahnung gibt Arbeitgebenden die Möglichkeit, die Angestellten auf ein Fehlverhalten hinzuweisen. Dazu gehören unter anderem unentschuldigtes Fehlen, häufiges Zuspätkommen, Stören des Betriebsfriedens, Trinken von Alkohol am Arbeitsplatz, Beleidigung oder auch das Rauchen.
„Eine Abmahnung liegt immer dann vor, wenn eine Partei des Arbeitsvertrages (Arbeitgeber) die andere Partei (Arbeitnehmer) wegen eines Verstoßes gegen den Arbeitsvertrag rügt, die Einstellung des vertragswidrigen Verhaltens verlangt und ihm für den Wiederholungsfall rechtliche Konsequenzen androht“, schreibt die Hessische Apothekerkammer.
Warum Rauchen ein Grund für eine Abmahnung sein kann
Einen Anspruch auf eine Raucherpause haben Arbeitnehmende nicht, denn ein Gesetz dazu fehlt. Chef:innen können ihren Angestellten das Rauchen während der Arbeitszeit sogar verbieten, denn Arbeitgebende sind verpflichtet, die Rechte von Nichtraucher:innen zu schützen.
Grundlage ist § 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
„Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“
Gibt es kein Rauchverbot, heißt das dennoch nicht, dass du unbegrenzt qualmen darfst, denn Raucherpausen müssen nachgeholt werden. Streng genommen handelt es sich um Arbeitszeitbetrug, wenn die Zigarettenpausen nicht nachgearbeitet werden.
Achtung: Während der Raucherpause besteht kein Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass die Zeit der Zigarettenlänge nicht unfallversichert ist.
Holst du deine Raucherpausen nicht nach und versäumst somit Arbeitszeit oder rauchst trotz Verbot, riskierst du unter Umständen eine Abmahnung wegen Rauchen. Bei fortlaufendem Fehlverhalten trotz Abmahnung musst du mit weiteren Konsequenzen rechnen. Dann kann auch eine fristlose Kündigung möglich sein.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Schönheit von innen: Folio beauty care
Zuwachs für die Folio-Familie (Steripharm): Zum Monatsbeginn wurde das Portfolio mit Folio beauty care um ein Nahrungsergänzungsmittel erweitert, das für …
Signatur/BSNR/LANR: Keine Prüfpflicht beim E-Rezept
Mit dem E-Rezept sollen Retaxationen aufgrund von Formfehlern der Praxen der Vergangenheit angehören. Eigentlich. Denn auch bei elektronischen Verordnungen gibt …
Stückeln: Zuzahlung muss günstigste Variante sein
Muss aufgrund eines Lieferengpasses gestückelt werden, kann sich die Berechnung der Zuzahlung schwierig gestalten. Denn diese muss für Versicherte, der …