Die nächste Hitzewelle hat uns erreicht und wir schmelzen dahin wie ein Zäpfchen. Auch in den Apotheken kann es tropisch werden. Von Hitzefrei können PTA und Co. dennoch nur träumen.
Hitzefrei – das Lieblingswort schwitzender Schüler:innen und wohl auch vieler Arbeitnehmer:innen. Wird es in Offizin, Rezeptur und Backoffice heiß, sind nicht nur Kreislauf und Konzentration der Apothekenmitarbeiter:innen in Gefahr, sondern auch die Arzneimittel.
Apothekenbetriebsordnung
Den Schutz der Arzneimittel regelt die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in § 4. Darin heißt es: „Es muss eine Lagerhaltung unterhalb einer Temperatur von 25 Grad Celsius möglich sein.“ Zwar geht es hier in erster Linie um den Schutz der Arzneimittel, aber indirekt profitieren auch Apothekenmitarbeiter:innen von der Vorgabe. Entsprechen Lager, Offizin und Backoffice der vorgegebenen Temperatur, kommen auch PTA und Co. nicht ins Schwitzen.
Arbeitsstättenregel
Arbeitgeber:innen haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Angestellten. Gemäß der Arbeitsstättenregel „ASR A3.5 Raumtemperatur“ sollte die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht überschreiten. Wird die Marke geknackt, sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, denn in Einzelfällen kann das Arbeiten bei mehr als 26 Grad zu einer Gesundheitsgefährdung führen, beispielsweise wenn schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist, besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss oder gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte wie Jugendliche, Ältere, Schwangere oder Stillende im betroffenen Raum tätig sind.
Übersteigt die Luftraumtemperatur die 30-Grad-Marke, ist der/die Arbeitgeber:in verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die die Temperatur absenken. Geeignet sind laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):
- effektive Steuerung des Sonnenschutzes wie beispielsweise Jalousien, diese auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten
- effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen wie zum Beispiel Nachtauskühlung
- Reduzierung von zusätzlichen Wärmequellen: elektrische Geräte sollten nur bei Bedarf betrieben werden
- Lüftung in den frühen Morgenstunden
- Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung oder mehr Pausen
- Lockerung bei der Bekleidungsregelung
- Bereitstellung geeigneter Getränke
Werden 35 Grad als Raumtemperatur überschritten, ist die Arbeitsstätte für dauerhafte Tätigkeiten ungeeignet.
Kein Hitzefrei für PTA trotz hoher Temperaturen
Wird es in der Apotheke zu heiß, dürfen PTA trotzdem nicht einfach hitzefrei machen. Der/die Chef:in kann Tätigkeiten in andere Bereiche verlegen. Zudem muss der/die Inhaber:in die Möglichkeit haben, die Temperatur anzupassen oder einen kühleren Raum zu organisieren, in dem beispielsweise Backoffice-Tätigkeiten erledigt werden können. Außerdem kann Homeoffice – soweit möglich – eine Alternative sein.
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