Den Bauarbeiter mit der Kippe im Mund kennt jeder. Aber wer darf sonst noch rauchen auf der Arbeit? Auch in Apotheken kann eine Zigarettenlänge für Unmut unter den Kollegen sorgen. Die PTA oder der Apotheker rauchend vor der Apotheke – ein seltsam anmutendes Bild für Kunden und Kollegen.
„Es gibt einen grundsätzlichen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz“, sagt Professor Dr. Stefan Lunk von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Dieser ist begründet in der Arbeitsstättenverordnung. Dies schützt gerade Nichtraucher – und schränkt Raucher ein. Die meisten Unternehmen hätten in den vergangenen Jahren mit Betriebsvereinbarungen Regelungen getroffen, die zwischen Rauchern und Nichtrauchern vermitteln.
Diese Vereinbarungen zwischen Unternehmern und Mitarbeitern oder dem Betriebsrat beantworten viele Fragen: Wo darf geraucht werden? Gibt es Raucherräume? Müssen die Raucher die Uhr stechen, wenn sie für eine Zigarettenlänge ihren Arbeitsplatz verlassen? So vielfältig wie die Unternehmen sind auch die Regelungen, zum Beispiel, ob es einen Raucherraum gibt.
„Es gibt keinen Anspruch auf einen Raucherraum“, sagt Anwalt Lunk. Durch die Gerichte sei aber klargestellt, dass der Betrieb das Rauchen nicht komplett verbieten darf. Eine Ausnahme wäre, wenn ein Verbot aus Sicherheitsgründen nötig ist. Somit müssen auch PTA vor die Tür. Um des Geschäftsfriedens willen sollte die Raucherpause vor der Tür nicht nur mit den Kollegen, sondern auch mit dem Chef abgeklärt sein – immerhin handelt es sich bei der Apotheke um einen Gesundheitsbetrieb. Wohl dem also, der um die Ecke verschwinden kann und nicht vor dem Eingang rauchen muss.
„Ein Recht auf eine bezahlte Raucherpause gibt es nicht.”
In Apotheken kann der Glimmstängel so manche heiße Diskussion entfachen. Kollegen, die mal eben für eine Zigarettenlänge verschwinden, verlängern nach Meinung der Kollegen so ihre Pausenzeit. Vier Zigaretten am Tag à fünf Minuten können so schnell zu 20 Minuten Zeit zum Abschalten werden. Einige Apothekenmitarbeiter bemängeln auch das Rudelverhalten der Raucher – meist verschwinden sie zu zweit und selten allein. Wer jedoch nicht vor der Tür verschwindet und in sein Brötchen beißt oder einen Kaffee trinkt, wird oft schief angeguckt. Schließlich sei man ansprechbar und gegessen wird nun mal in der Pause. Der Raucher scheint aus den Augen aus dem Sinn – Kollegen müssen die Arbeit mitmachen. Aber nicht nur die verlorene Arbeitszeit, sondern auch der Geruch ist vielen unangenehm, schließlich passe die Qualmnote nicht in die Apotheke. Es gilt eine Regelung zu finden, sonst kann die Stimmung kippen.
Allerdings: „Ein Recht auf eine bezahlte Raucherpause gibt es nicht“, sagt Lunk. Der Arbeitgeber könne verlangen, dass der Arbeitnehmer sich vor dem Rauchen aus- und danach wieder einstempelt. Grundsätzlich sei ein Verstoß ein kündigungsrelevanter Sachverhalt, sagt Lunk. Eine Kündigung sei aber nur verhältnismäßig und damit realistisch, wenn dies öfters passiere.
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