Für viele Menschen heißt es in den kommenden Monaten kürzertreten. Denn wenn die Preise steigen, das Gehalt jedoch nicht, bleibt oftmals finanziell kaum Spielraum. Für Entlastung sorgen soll der Inflationsbonus, den Chef:innen ihren Mitarbeitenden zahlen können, und zwar bis zu 3.000 Euro steuerfrei.
Dass auch Apotheken an der Preisexplosion zu knabbern haben, ist längst klar. Besonders gilt das jedoch für die Angestellten. Umso mehr sind die Apothekenleitungen gefragt, ihre Mitarbeitenden zu entlasten, beispielsweise mit einem Inflationszuschuss, wie die Apothekengewerkschaft Adexa bereits im Juni vorgeschlagen hat. Und genau dafür soll es nun steuerliche Entlastungen geben.
So sieht das dritte Entlastungspaket der Ampel-Koalition vor, dass Arbeitgebende ihren Beschäftigten einen Inflationsbonus zahlen können. Dazu heißt es im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022 zum Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen: „Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.“
Bis 3.000 Euro: Inflationsbonus soll steuer- und sozialabgabefrei bleiben
Im Klartext heißt das: Genau wie beim Coronabonus können Chef:innen ihre Mitarbeiter:innen küntig mit einem Inflationsbonus unterstützen. Für Beschäftigte gilt dabei „Brutto gleich Netto“ – sie können die volle Summe nutzen, anstatt sie noch versteuern zu müssen.
Sowohl bei der Adexa als auch beim Deutschen Gewerkschaftsbund stößt die Maßnahme auf breite Zustimmung, die zur Entlastung der Bürger:innen beziehungsweise Arbeitnehmenden beitragen kann. „Wir wissen zwar von der Corona-Prämie, dass nur ein Teil der Apothekenleitungen von solchen Angeboten Gebrauch macht. Aber es würde in der jetzigen Situation vielen Angestellten helfen, besser durch den Winter zu kommen“, betont Adexa-Chef Andreas May. Wann genau die Zahlungen starten können, ist allerdings noch nicht klar.
„Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses werden noch ins Kabinett getragen und passieren den Bundestag sowie den Bundesrat, bevor sie Inkraft treten“, heißt es von der Bundesregierung.
Wer bekommt den Inflationsbonus?
Es handelt sich um eine freiwillige Zahlung der Arbeitgeber:innen, ein genereller Anspruch darauf besteht nicht. Eine Ausnahme gilt, wenn dies zwischen der Gewerkschaft und dem jeweiligen Arbeitgeberverband vereinbart und somit tariflich festgeschrieben wird. In diesem Fall steht der Inflationsbonus allen Tarifbeschäftigten der Branche zu. Dafür stehen die Gewerkschaften in der Pflicht. „Die Bundesregierung diskutiert im Rahmen der ,Konzertierten Aktion‘ gemeinsam mit den Sozialpartnern, wie mit den gestiegenen Preisen und den damit einhergehenden realen Einkommensverlusten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umgegangen werden kann. Die Sozialpartner entwickeln praxisnahe Lösungen.“
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