Dass das Honorar für die Ausstellung der digitalen Impfnachweise sinken soll, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kurz nach dem Start in den Apotheken verkündet. Jetzt hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vorgelegt – die Vergütung soll sinken, und zwar zum 8. Juli. Außerdem wird ein persönliches Erscheinen des Impflings bei der Ausstellung verlangt.
Werden im direkten zeitlichen Zusammenhang digitale Impfnachweise für die Erst- und Zweitimpfung erstellt, liegt das Honorar für die Apotheken derzeit bei 18 Euro für die Erstimpfung und für die digitalisierte Zweitimpfung bei 6 Euro. Werden die Zertifikate nicht im direkten zeitlichen Zusammenhang generiert, sind es je 18 Euro. Das soll sich ändern, und zwar voraussichtlich zum 8. Juli. Dann soll es laut Referentenentwurf „je Erstellung eine Vergütung in Höhe von 6 Euro“ geben.
Eine Vergütung sollen die Apotheken aber nur erhalten, „wenn das Covid-19-Impfzertifikat nach einem unmittelbaren persönlichen Kontakt zwischen der Apotheke und der geimpften Person erstellt wird.“ Warum? Weil aus Sicht des BMG eine ordnungsgemäße Kontrolle der vorgelegten Dokumente nur bei einer Präsenzausstellung gewährleistet werden könne.
Die ABDA hat noch bis morgen um 12 Uhr Gelegenheit zur Stellungnahme und wird diese nach eigenen Angaben „in geeigneter Weise wahrnehmen“.
Warum soll die Vergütung sinken?
„Es war immer geplant, die Vergütung für das Ausstellen des Impfzertifikats zu senken. Die Vergütung von 18 Euro war dafür gedacht, Strukturen aufzubauen, also die Anlaufphase zu finanzieren. Unser Wunsch war, dass für Bürgerinnen und Bürger der Zugang zum digitalen Impfzertifikat an möglichst vielen Stellen da ist und niedrigschwellig ist“, teilt eine Sprecherin mit.
Jetzt ist es geschafft – laut Begründung zum Referentenentwurf wurden mehr als 22,5 Millionen Zertifikate ausgestellt – davon mehr als 7 Millionen in den Apotheken. Damit sei eine erfolgreiche flächendeckende Einführung des Covid-19-Zertifikates erfolgt. Diese ermögliche es nun, das Honorar anzupassen.
„Die derzeit geltenden Vergütungsbeträge berücksichtigen insbesondere den initialen Aufwand der Leistungserbringer. Mit der erfolgreichen Einführung der Verfahren ist eine rasche Absenkung der Vergütungsbeträge angezeigt.“
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