Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf einer Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) vorgelegt. Dabei wird die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) umgesetzt und der Vektorimpfstoff von AstraZeneca laut Impfverordnung priorisierten Personen zwischen 18 und 64 Jahren vorbehalten.
Inzwischen wurde in Europa der dritte Covid-19-Impfstoff zugelassen – ein Anlass, die CoronaImpfV anzupassen, denn die STIKO hat – entgegen der Zulassung – empfohlen, den Vektorimpfstoff von AstraZeneca aufgrund der Studienlage Personen ab einem Alter von 65 Jahren nicht anzubieten. Diese Empfehlung setzt das BMG im Referentenentwurf um. Die Neufassung der Verordnung soll am 5. Februar in Kraft treten.
Gemäß Impfverordnung wurden Priorisierungen festgelegt, dabei wird jetzt bei Personen mit höchster Priorität auch der Impfstoff berücksichtigt. Folgende Personen haben laut Referentenentwurf Anspruch auf einen der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer beziehungsweise Moderna:
- Personen ab 80 Jahre
- Personen ab 65 Jahre, die in stationären Einrichtungen betreut oder gepflegt werden oder dort arbeiten,
- Personen ab einem Alter von 65 Jahren, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
- Personen ab einem Alter von 65 Jahren, die in medizinischen Einrichtungen mit einem sehr hohen SARS-CoV-2-Expositionsrisiko (Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, Impfzentren) arbeiten
- Personen ab einem Alter von 65 Jahren, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Coronainfektion besteht (Onkologie, Transplantationsmedizin).
Personen, die den Punkten 2 bis 6 zugeordnet werden können und die höchste Priorität haben, aber im Alter zwischen 18 und 64 Jahren sind, sollen mit dem Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden. Stehe nicht genügend Impfstoff für jüngere Personen mit höchster Priorität zur Verfügung, solle mit einem mRNA-Impfstoff geimpft werden.
Auch bei den nach § 3 eingestuften Personen mit hoher Priorität wird der Impfstoff entsprechend dem Alter gewählt. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sollen mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe immunsiert werden. Bei den jüngeren Risikopatient*innen wird je nach Alter – ab 65 Jahren ein mRNA-Impftsoff oder im Alter zwischen 18 und 64 Jahren der Vektorimpfstoff – eingesetzt. Dabei werden die Personen mit Vorerkrankungen entsprechend der STIKO-Empfehlung aufgenommen.
Apothekenmitarbeiter*innen sind gemäß § 4 Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität erst später an der Reihe. Hier liefert die Verordnung derzeit keinen Hinweis auf den zu verwendenden Impfstoff.
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