Lieferengpässe gehören in der Apotheke beinahe zur Tagesordnung und halten dich und deine Kolleg:innen ordentlich auf Trab: Mehr als sechs Stunden gehen pro Woche im Schnitt in der Apotheke dafür drauf. Kommt es zu Impfstoff-Lieferengpässen, sorgt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun für Erleichterungen. Dem Impfschutz sollte trotz Engpässen nichts im Wege stehen.
Bei Lieferengpässen müssen Apothekenmitarbeiter:innen mitunter kreativ werden. Durch die Corona-Pandemie wurde ihnen jedoch dank einiger Sonderregeln mehr Beinfreiheit bei der Arzneimittelabgabe gewährt, und zwar noch bis Ende Mai 2022. Doch was gilt bei Impfstoff-Lieferengpässen? Immerhin gibt es bei einigen Vakzinen – unter anderem bei Pneumokokken-Impfstoffen – Verzögerungen. Ist der Impfschutz damit in Gefahr? Der G-BA liefert die Antwort und gibt Entwarnung – zumindest teilweise.
Sofern einzelne Vakzinen nicht verfügbar sind, kann auf Alternativen ausgewichen werden. So sieht es die aktualisierte Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA vor. Dazu zählen auch Kombinationsimpfstoffe: „Sind künftig die Impfstoffe gegen Tetanus/Diphtherie/Keuchhusten (Pertussis), Masern/Mumps/Röteln oder Hepatitis B für Arztpraxen durch einen gemeldeten Lieferengpass nicht verfügbar, kann alternativ auf eine Impfstoffkombination mit einem zusätzlichen Antigen ausgewichen werden, um eine zeitgerechte Impfung zu ermöglichen.“
Dies gelte auch, „wenn die Impfung mit dem zusätzlichen Antigen ansonsten nicht wirtschaftlich wäre“, heißt es in einer Pressemitteilung vom G-BA.
Die Expert:innen folgen mit ihrer aktualisierten Richtlinie der entsprechenden STIKO-Empfehlung zum Umgang mit Impfstoff-Lieferengpässen. „Für die häufigsten bzw. relevantesten Lieferengpässe greifen zukünftig automatisch die neuen Empfehlungen der STIKO, die vorschlagen, ob und wie alternativ ein Impfschutz sichergestellt werden kann.“
Achtung: Die Erleichterungen sollen nicht für alle Impfstoff-Lieferengpässe greifen. Ausnahmen gelten für Pneumovax 23 und den Gürtelrose-Impfstoff Shingrix, der erst kürzlich sein Comeback feierte. Sind diese nicht verfügbar, sollen Mediziner:innen laut G-BA-Regelung den Impftermin verschieben.
Eine weitere Besonderheit gilt für eventuelle Engpässe beim Hochdosis-Grippeimpfstoff, der für Personen ab 60 Jahren empfohlen wird. Hierfür gibt es bereits eine entsprechende Rechtsverordnung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Zwar geht das BMG davon aus, dass die Vakzine in ausreichenden Mengen bestellt wurde und hat daher keine nationale Reserve beschafft. Für den Fall, dass die Versorgung doch ins Stocken gerät, hat das BMG allerdings die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“ angepasst und den Anspruch auf inaktivierte, quadrivalente Influenza-Impfstoffe für Ältere ermöglicht. Es muss also nicht zwingend der Hochdosis-Impfstoff sein. Erst wenn die bis Ende März 2022 geltende Rechtsverordnung ausläuft, kann der G-BA auch die Regelung für eine Alternative zum Hochdosis-Grippeimpfstoff in seine Richtlinie aufnehmen.
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