Dass 6,58 Euro netto pro Vial Corona-Impfstoff zu wenig sind, hatte die ABDA bereits im April verkündet. Die Standesvertretung hatte bis 17. Mai Zeit, den tatsächlichen Aufwand zu beziffern: Pro Vial ergebe sich ein Aufwand von mehr als 18,08 Euro netto. Die ABDA fordert eine Anpassung der Vergütung und eine Nachzahlung.
Werden Corona-Impfstoffe an Privat- und Vertragsärzt:innen geliefert, erhalten die Apotheken für den logistischen Aufwand ein Honorar von 6,58 Euro netto pro Vial. Doch mit dem Betrag lasse sich der Aufwand in den Apotheken nicht decken. Wie hoch dieser tatsächlich ist, hat die ABDA in einer Umfrage ermittelt und Antworten zur Impfstoffbestellung und -lieferung sowie zum Personaleinsatz in Minuten aus den Apotheken eingesammelt.
„Daraus ergibt sich ein Aufwand pro Vial von mehr als 18,08 Euro netto. Wir fordern eine dementsprechende Anpassung der Höhe der Vergütung und einen Ausgleich der Unterdeckung aus der Vergangenheit“, schreibt die Standesvertretung in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung.
Ab dem 7. Juni sollen auch Betriebsärzt:innen gegen Corona impfen. Die Auslieferung der Impfstoffe erfolgt ebenfalls über die Apotheken. Die Vergütung soll gestaffelt erfolgen – je mehr Impfstoff geliefert wird, desto weniger Honorar gibt es für die Apotheken. Die „Sinnhaftigkeit einer Staffelung der Apothekenvergütung pro Durchstechflasche in Abhängigkeit von der Zahl der zusammen abgegebenen Durchstechflaschen“ könne die ABDA im Grundsatz nachvollziehen. Allerdings sei auch hier eine Honoraranpassung nötig. Außerdem regt die ABDA an, die Staffelung zu modifizieren.
„Der Aufwand für die Apotheke ist abhängig von der arztbezogenen Bestellung bzw. Auslieferung und steht damit in direkter Korrelation mit dieser.“ Daher sei klarzustellen, dass die mengenbezogene Staffelung jeweils pro Betriebsärzt:in zu berechnen sei.
Die Apothekenteams sprechen sich in einer aposcope-Umfrage zum Großteil gegen die gestaffelte Vergütung aus – 59 Prozent der Umfrageteilnehmer:innen halten das Staffelungshonorar für zu gering, nur 14 Prozent finden sie angemessen und 2 Prozent zu hoch. Das gekürzte Honorar gilt nicht für den Großhandel. Kein Wunder also, dass 80 Prozent der Befragten der Überzeugung sind, dass auch das Honorar des Großhandels gestaffelt werden müsste.
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