Eine Koblenzer Apotheke hatte mit Kügelchen gegen Corona die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Nun können indirekt Flutopfer davon profitieren.
Nachdem eine Koblenzer Apotheke den Anschein von angebotenem homöopathischen Corona-Impfstoff erweckt hat, sind die Ermittlungen hierzu vorläufig eingestellt worden – gegen eine Auflage zugunsten von Flutopfern. Das teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Behörde hatte gegen die Leiterin der Apotheke wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz und das Arzneimittelgesetz ermittelt. Die Frau solle nun für geschädigte Anwohner:innen im Ahrtal Geld zahlen. Dort waren bei der Sturzflut Mitte Juli 133 Menschen ums Leben gekommen. Viele Häuser wurden zerstört oder beschädigt.
Auf der Internetseite der Apotheke stand im Frühling vorübergehend: „Wir haben Pfizer/BioNTech Covid-19-Vaccine in potenzierter Form bis D30 als Globuli oder Dilution (zur Ausleitung) vorrätig.“ Die Apothekenleiterin sagte damals, keineswegs habe sie homöopathische Corona-Impfstoffe verkauft. Wirksame Vakzine dieser Art gibt es nicht.
Laut der Apothekerin war nur zusätzlich ein „Minitropfen“ des originalen BioNTech-Impfstoffs homöopathisch als Globuli (Kügelchen) aufbereitet worden. Bereits verabreichte Corona-Impfungen sollten nach ihren Worten mit diesem ergänzenden Produkt besser wirken, wenngleich das nicht wissenschaftlich belegt sei. Dieses Produkt sei nur einzeln auf Kundenanfrage hergestellt worden. Zehn Gramm hätten rund 15 Euro gekostet. Laut dem rheinland-pfälzischen Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erklärte die Apothekerin seinerzeit, dass sie dafür geringe Impfreste aus einem Impfzentrum und einem Altenheim mitgenommen habe.
Das besondere Angebot sorgte für Aufregung in sozialen Medien. Die Koblenzer Apotheke teilte anschließend mit, alle Käufer:innen würden verständigt, dass es nicht um einen Impfstoff gegangen sei: Niemand solle irrtümlich glauben, er/sie sei geimpft – und sei es gar nicht.
Ein weiterer Leiter der Apotheke sagte nun, die vorgesehene Zahlung einer vierstelligen Summe für Flutopfer sei in Ordnung: „Wir hätten sowie für sie gespendet.“ Die Angelegenheit sei in den sozialen Medien hochgespielt worden. Noch heute fragten manche Kund:innen die Apotheke nach den Globuli. Deren Verkauf wurde längst behördlich verboten.
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