Ob Corona, Affenpocken oder andere Schutz- beziehungsweise Standardimpfungen: Die Immunisierung gegen bestimmte Krankheitserreger ist für viele Menschen unverzichtbar, verläuft jedoch nicht immer reibungslos. Stichwort Impfreaktionen. Entscheidend dabei: „Impf-Reaktionen sind keine Nebenwirkungen!“, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium (BMG). Aber was ist eigentlich der Unterschied zwischen Impfreaktionen und Impfnebenwirkungen? Wir liefern einen Überblick.
Impfreaktion oder Impfnebenwirkung?
„Impfreaktionen sind üblicherweise der Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen ab.“ Dazu zählen meist Schmerzen und Rötungen an der Einstichstelle, Kopf-, Glieder- und Gelenkschmerzen, Müdigkeit oder grippeähnliche Symptome wie kurzzeitiges Fieber. Welche genauen Beschwerden wie häufig auftreten können, ist in den entsprechenden Fachinformationen der Impfstoffe zu finden. Die Symptome zeigen sich in der Regel bereits kurz nach der Impfung oder am Tag danach und fallen oft nicht sehr stark aus und sind daher unbedenklich. Laut BMG sind solche Reaktionen normal und zeigen, dass die Impfung wirkt.
Nebenwirkungen zeigen sich erst später
Im Gegensatz zu Impfreaktionen sind Impfnebenwirkungen unerwünschte Wirkungen, die von der Impfung ausgehen und deutlich stärker ausfallen als Impfreaktionen. Sie treten sehr selten auf, meist zwischen vier und 16 Tagen nach der Impfung, beispielsweise in Form von länger anhaltenden Kopfschmerzen, Hautblutungen, Atemnot, Brustschmerzen, plötzlicher Gewichtszunahme, Schwäche, Schwellungen oder Lähmungen der Beine, Arme, Brust oder des Gesichts.
Solche Beschwerden sollten ärztlich beobachtet werden und müssen laut Infektionsschutzgesetz als sogenannte Verdachtsfälle auf schädliche Nebenwirkungen an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses muss die jeweiligen Fälle an die Landesbehörde und das Paul-Ehrlich-Institut „im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form“ weiterleiten.
Tipp: Betroffene können Impfnebenwirkungen bei sich selbst oder bei Angehörigen auch selbst über eine Internetseite an das Paul-Ehrlich-Institut melden.
Impfschaden
Führen Impfnebenwirkungen wiederum zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wird von einem Impfschaden gesprochen. „Die Beurteilung, ob eine im zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde, ist Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Bundesland“, stellt das BMG klar. Gemäß dem Bundesversorgungsgesetz springt der Staat für Impfschäden ein, wenn die Impfung gesetzlich vorgeschrieben oder öffentlich empfohlen wurde und die Beeinträchtigungen mindestens sechs Monate anhält.
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