Auch wenn die Corona-Pandemie uns bereits seit rund zwei Jahren begleitet, hat sie nicht an Konfliktpotenzial verloren. Im Gegenteil. Neben der Diskussion über Einschränkungen macht vor allem die Debatte rund um das Impfen Corona mehr denn je zum Streitthema. Und das macht oft auch am Arbeitsplatz nicht Halt. Doch was gilt bei einem Corona-Streit in der Apotheke?
Mehr als ein Drittel der Bürger:innen hierzulande hat im Zuge der Pandemie im eigenen Umfeld bereits Corona- beziehungsweise Impf-Streitigkeiten erlebt, und zwar nicht nur im Privaten, sondern auch auf der Arbeit. Das zeigte bereits Ende September eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov. Mit der zuletzt aufkommenden Debatte um eine Impfpflicht sowie der Einführung von 3G am Arbeitsplatz dürfte sich dies wohl noch verschärft haben. Denn beides sorgt vielfach auch unter Kolleg:innen für Diskussionen. Zum Beispiel, wenn ein Großteil der Mitarbeiter:innen geimpft ist und aus Sorge vor einer Ansteckung äußerste Vorsicht walten lässt, während ein/e andere/r Kolleg:in die Maßnahmen für übertrieben hält und eine Impfung skeptisch sieht. Auseinandersetzungen sind hier vorprogrammiert. Aber was ist bei einem Corona-Streit in der Apotheke zu tun?
Generell gilt auch am Arbeitsplatz das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das heißt, ein Corona-Streit in der Apotheke kann kaum grundsätzlich verboten werden. Anders verhält es sich jedoch, wenn durch die ständigen Diskussionen der Betriebsablauf und/oder der Betriebsfrieden gestört werden. In diesem Fall können Arbeitgeber:innen einschreiten und die entsprechenden Angestellten ermahnen beziehungsweise auffordern, ihre Gespräche auf die Pausenzeiten zu beschränken.
Zeigt sich trotzdem keine Besserung, kann eine Abmahnung drohen. Immerhin hat der/die Chef:in gemäß § 106 Gewerbeordnung das Weisungsrecht und darf Mitarbeiter:innen vorschreiben, wie sie sich bei der Arbeit verhalten müssen. In der Pause gilt dies jedoch nicht. Zwar kann die Apothekenleitung festlegen, wer wann Pause macht. Was währenddessen unter den Kolleg:innen besprochen wird, bleibt jedoch Privatsache.
Eskaliert ein Corona-Streit in der Apotheke, sodass Kolleg:innen beleidigt, diskriminiert oder sogar bedroht werden, ist das nicht nur ein No-Go. Arbeitgebende sind in diesem Fall sogar verpflichtet, dies zu unterbinden. Außerdem drohen den Verursacher:innen Konsequenzen, im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung.
Problematisch wird es auch, wenn der/die Chef:in oder die Apotheke mit in die Streitigkeiten hineingezogen wird. Zwar dürfen Arbeitnehmende grundsätzlich Kritik äußern, wer jedoch dem/der Arbeitgeber:in beispielsweise öffentlich vorwirft, die Corona-Schutzmaßnahmen zu missachten, Mitarbeitende zu gefährden oder Impfgegner:innen zu unterstützen, ohne dies belegen zu können, geht zu weit und muss mit Ärger rechnen.
Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann diese auch nicht ersetzen. Wir sind als Redaktion journalistisch tätig.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Ozempic: Ware in „erhöhten Mengen“ noch im November
Ozempic (Semaglutid, Novo Nordisk) ist seit rund zwei Jahren knapp. Nun kommt es zum Comeback: Der Hersteller informiert über eine …
E-Rezept: Retax wegen Fristüberschreitung
Dem Vernehmen nach werden derzeit vermehrt E-Rezepte aufgrund von Fristüberschreitungen retaxiert. Dabei ist eine Überschreitung der 28-tägigen Belieferungsfrist in Ausnahmefällen …
Minusstunden an Heiligabend?
Über Heiligabend und Silvester wird immer wieder diskutiert. Zum einen wird um den Dienst gestritten und zum anderen stellt sich …